<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<urlset xmlns="http://www.sitemaps.org/schemas/sitemap/0.9" xmlns:image="http://www.google.com/schemas/sitemap-image/1.1">
  <url>
    <loc>https://aupfinanzservice.eu/</loc>
    <image:image>
      <image:loc>https://aupfinanzservice.eu/img/tilgungsverlauf-zins-und-tilgungsanteil.svg</image:loc>
      <image:title>Zins und Tilgung der Jahresrate über 10 Jahre Zinsbindung</image:title>
      <image:caption>Die Rate bleibt gleich, ihre Zusammensetzung nicht. Im ersten Jahr gehen 12.414 € als Zins an die Bank und 7.116 € in die Tilgung — ein Tilgungsanteil von 36 %. Im 10. Jahr sind es 9.713 € Zins gegen 9.817 € Tilgung, also 50 %. Über die gesamte Zinsbindung zahlt der Kreditnehmer 111.280 € Zinsen und tilgt 84.020 €; es bleiben 265.979,77 € Restschuld. Alle Werte sind aus dem repräsentativen Beispiel gerechnet (350.000 €, 3,58 % p.a., fest, 2,0 % anfänglich, 10 Jahre) und gegen die dort belegte Rate und Restschuld geprüft.</image:caption>
    </image:image>
  </url>
  <url>
    <loc>https://aupfinanzservice.eu/steuerrechner/</loc>
    <image:image>
      <image:loc>https://aupfinanzservice.eu/img/grenzsteuersatz-durchschnittssteuersatz-2026.svg</image:loc>
      <image:title>Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, Tarif 2026</image:title>
      <image:caption>Die Steuerwirkung einer Abschreibung hängt am Grenzsteuersatz, nicht am Durchschnittssatz — und zwischen beiden liegt der ganze Unterschied. Ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42,0 %; der Durchschnittssteuersatz liegt dort erst bei 26,1 %. Jeder Euro Werbungskosten — Zins, AfA, Verwaltung — mindert das zu versteuernde Einkommen an der Spitze und wirkt deshalb mit dem oberen der beiden Werte. Ab 350.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es 45,0 % gegenüber 39,4 %. Modellrechnung nach Grundtarif, ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.</image:caption>
    </image:image>
  </url>
  <url>
    <loc>https://aupfinanzservice.eu/steuervorteil/</loc>
    <image:image>
      <image:loc>https://aupfinanzservice.eu/img/afa-verlauf-denkmal-qng-linear.svg</image:loc>
      <image:title>Kumulierte Abschreibung über 12 Jahre: Denkmal §7i, QNG-Neubau §7b und lineare AfA</image:title>
      <image:caption>Der Unterschied zwischen den Modellen ist kein Prozentpunkt, sondern ein Vielfaches. Die Denkmal-AfA nach §7i schreibt den Sanierungsanteil in 12 Jahren vollständig ab (8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %). Der QNG-Neubau kommt aus Sonderabschreibung (5 % über 4 Jahre) und degressiver AfA (5 % vom Restbuchwert) nach 4 Jahren auf 38,5 % und nach 12 Jahren auf 66,0 %. Die lineare AfA erreicht im selben Zeitraum 24 %. Gezeichnet ist der Anteil der Bemessungsgrundlage, nicht des Kaufpreises: der Grundstücksanteil ist in keinem Modell abschreibbar, und die Deckelung der §7b-Bemessungsgrundlage kann den mittleren Verlauf im Einzelfall senken.</image:caption>
    </image:image>
  </url>
  <url>
    <loc>https://aupfinanzservice.eu/wiki/grunderwerbsteuer/</loc>
    <image:image>
      <image:loc>https://aupfinanzservice.eu/img/grunderwerbsteuer-nach-bundesland.svg</image:loc>
      <image:title>Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026: 3,5 % bis 6,5 %</image:title>
      <image:caption>Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten — und der einzige, der allein vom Bundesland abhängt. Am niedrigsten liegt Bayern mit 3,5 %, am höchsten Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein mit 6,5 %; dazwischen liegen 3 Prozentpunkte des Kaufpreises. Bei gleichem Kaufpreis ist der Steuerbetrag im teuersten Land damit 1,86-mal so hoch wie im günstigsten.</image:caption>
    </image:image>
  </url>
</urlset>
