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Anlagerechner für Kapitalanlage-Immobilien

Vollständige Berechnung: Cashflow vor und nach Steuer, Eigenkapitalrendite, IRR-Schätzung, Break-Even-Jahr — für Denkmal, QNG und Neubau §7b.

Vollständige Cashflow- & Steuer-Analyse

Was passiert über 10 Jahre?

Der Anlagerechner berechnet auf Basis Ihrer Eingaben Cashflow vor und nach Steuern, Steuerersparnis, Eigenkapitalrendite, eine vereinfachte IRR-Schätzung und das Break-Even-Jahr — über die 10-Jahres-Spekulationsfrist.

Eingaben

Kaufpreis & Anteile
Miet- & Betriebsdaten
Finanzierung
Steuer & Wertentwicklung

Die vollständige Rechnung zum Behalten

Der Online-Rechner zeigt das 10-Jahres-Modell. Der Excel-Investitionsrechner rechnet weiter: bis zu 30 Jahre Haltedauer, Verkaufsbetrachtung nach §23 EStG, Equity-IRR je Verkaufsjahr — jede Annahme frei änderbar, zum Speichern und Durchgehen mit Ihrem Steuerberater.

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Was die Berechnung leistet

So funktioniert die Modellrechnung

AfA-Logik

Drei Modelle, korrekte Verteilung

Denkmal §7i: 8×9 % + 4×7 % auf Sanierungsanteil. QNG-Neubau §7b: 5 % Sonder + 5 % degressiv × 4 Jahre. Neubau §7b: 5 % Sonder + 2 % linear × 4 Jahre. Pflegeapartment: lineare Gebäude-AfA 3 % (konservativ; bei betreutem Wohnen kann §7b zusätzlich greifen — Steuerberater prüft). Bemessungsgrundlage automatisch je nach Modell.

Cashflow

Vor + nach Steuer

Cashflow vor Steuer = Miete (mit Mietsteigerung und Leerstandsabschlag) − Hausgeld − Verwaltung − Instandhaltungsreserve − Bank- und KfW-Raten. Cashflow nach Steuer = vor Steuer + Steuerersparnis aus V+V-Verlustverrechnung.

Eigenkapitalrendite

Hebeleffekt sichtbar

EK-Rendite Jahr 1 = jährlicher Cashflow nach Steuer / Eigenkapital. Bei Vollfinanzierung (geringes EK) entsprechend hoher Hebel.

IRR-Schätzung

Vereinfachte 10-Jahres-Sicht

Vereinfachte IRR = ((Immobilienwert nach 10 J. − Restschuld + akkumulierter Cashflow) / EK)^(1/10) − 1. Ohne Steuern auf Verkaufsgewinn (nach 10 J. steuerfrei §23 EStG).

Disclaimer

Was diese Berechnung nicht ersetzt

Dies ist eine Modellrechnung ohne Gewähr und kein Ersatz für die individuelle Beratung durch einen Steuerberater (§1 StBerG). Insbesondere:

  • Die AfA-Berechnung folgt einem vereinfachten Schema. Tatsächliche AfA-Beträge können je nach notarieller Aufteilung, Sanierungsanteils-Bescheinigung und Behördenentscheid abweichen.
  • Steuerersparnis ist abhängig vom Grenzsteuersatz, der mit jeder Werbungskosten-Reduktion sinkt. Bei sehr hoher AfA können Sie sich rechnerisch in eine niedrigere Progressionsstufe „herunterspenden“ — die Ersparnis ist dann geringer als hier ausgewiesen.
  • Es werden keine Steuernachzahlungen aus Mietüberschüssen ab Jahr 5–8 berücksichtigt (wenn AfA sinkt und Mieten steigen).
  • IRR und Wertentwicklung sind Schätzungen. Tatsächliche Werte können stark abweichen.
  • Für eine verbindliche steuerliche Würdigung sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Für Objekt- und Finanzierungsfragen rufe ich Sie nach einem WhatsApp-Hinweis gerne zurück.