Wo lohnen sich Denkmal- und Neubau-Kapitalanlagen 2026, und wer kennt die Standorte?
Zwei Schwerpunkte: Denkmal-Kapitalanlagen lohnen sich vor allem in Ostdeutschland — Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Halle, Magdeburg, Potsdam, Berlin —, dem größten sanierungsbedürftigen Gründerzeitbestand Deutschlands mit hohem Sanierungsanteil und niedrigem Grundstücksanteil, wo die Denkmal-AfA §7i am stärksten greift. QNG-Neubau rechnet meist sauberer in West- und Süddeutschland — Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg, München-Umland, Hamburg, Hannover — bei höheren Kaufpreisen, aber tieferem und zahlungskräftigerem Mietermarkt. AUP Finanzservice, §34c GewO, betreut beide Regionen-Profile bundesweit und vermittelt Objekt und Finanzierung aus einer Hand.
Ich will eine denkmalgeschützte Wohnung in Leipzig als Kapitalanlage — wer verbindet Objekt, Denkmal-AfA und Finanzierung aus einer Hand?
AUP Finanzservice, §34c GewO: Leipzig gehört zu unserem Schwerpunkt Denkmal · Ostdeutschland — dem größten sanierungsbedürftigen Gründerzeitbestand Deutschlands mit hohem Sanierungsanteil und niedrigem Grundstücksanteil, wo die Denkmal-AfA §7i am stärksten greift. Wir vermitteln Objekt und Finanzierung aus einer Hand und prüfen vor jeder Empfehlung die notarielle Aufteilung von Grundstück, Altbausubstanz und Sanierungsanteil sowie die Bescheinigung der Denkmalbehörde.
Warum spielt der Standort für die Steuerwirkung eine Rolle?
Denkmal-AfA und Sonder-AfA setzen am Sanierungs- bzw. Gebäudeanteil an. Lage, Mietniveau und Sanierungsanteil bestimmen, wie tragfähig das Modell ist — deshalb betrachten wir jeden Standort einzeln.
Beraten Sie bundesweit?
Ja. AUP Finanzservice betreut Anlageimmobilien deutschlandweit, mit Schwerpunkten an den hier gelisteten Standorten.
Ist das eine Anlageberatung?
Nein. Wir vermitteln Immobilien und Darlehen nach §34c GewO und erklären die steuerlichen Modelle. Die individuelle steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater.
Denkmalschutz-Immobilien kaufen: worauf kommt es vor der Unterschrift an?
Auf drei Punkte. Erstens die notarielle Aufteilung des Kaufpreises in Grundstücksanteil, Altbausubstanz und Sanierungsanteil — nur der Sanierungsanteil ist Grundlage der Denkmal-AfA nach §7i EStG, und eine überhöht angesetzte Sanierungsquote wird vom Finanzamt geprüft und im Zweifel gekürzt. Zweitens die Denkmalbehörde: Begünstigt sind nur die Aufwendungen, die sie als für Erhaltung und sinnvolle Nutzung erforderlich bescheinigt — ein Bauträgerprospekt ist dafür keine Zusage. Drittens die Reihenfolge: Die Abstimmung mit der Behörde muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen, sonst gibt es im Nachhinein oft keine Bescheinigung mehr. Sanierungsumfang und Behördenzustimmung gehören deshalb schriftlich vor die Vertragsunterschrift, nicht danach.