RechtslageArbeitshilfe Kaufpreisaufteilung: was der BFH dazu entschieden hat
Das Urteil
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Arbeitshilfe zur Aufteilung von Grundstückskaufpreisen bereit. Finanzämter haben sie über Jahre wie eine verbindliche Vorgabe behandelt. Der Bundesfinanzhof hat dem mit Urteil vom 21. Juli 2020 widersprochen (IX R 26/19, BStBl II 2021, 372): Die Arbeitshilfe ist nicht bindend. Bestreitet der Steuerpflichtige das Ergebnis, ist die Aufteilung im Zweifel durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu klären.
Warum die Arbeitshilfe systematisch niedrig liegt
Sie ermittelt den Gebäudewert über pauschale Sachwerte und den Bodenwert über den örtlichen Bodenrichtwert. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten wächst der Bodenanteil deshalb schneller als der Gebäudewert — der abschreibbare Anteil schrumpft, obwohl sich am Gebäude nichts geändert hat. Genau darum ging der Streit, der vor dem BFH landete.
Was das praktisch bedeutet
Wer einen niedrigen Gebäudeanteil hinnimmt, verschenkt Abschreibung über die gesamte Haltedauer. Der Rechner oben zeigt, um welche Beträge es geht: Ein Prozentpunkt ist bei 300.000 € Kaufpreis und 42 % Grenzsteuersatz rund 1.400 € Steuer wert. Ab welchem Streitwert sich ein Sachverständigengutachten lohnt, ist damit eine Rechenfrage und keine Glaubensfrage.