Rechner · §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Restnutzungsdauer-Rechner: Ab wann trägt sich ein Gutachten für 900 €?

Fast alle Rechner zu diesem Thema zeigen nur, wie viel Abschreibung ein Gutachten bringt. Die Frage vor der Beauftragung ist aber eine andere: Kostet mich das Gutachten mehr, als es einbringt? Dieser Rechner stellt beides gegenüber — die Steuerwirkung Ihrer kürzeren Restnutzungsdauer und das Honorar, das Sie dafür zahlen.

Wie berechne ich die Restnutzungsdauer — und lohnt sich ein Gutachten dafür?

Zwei Rechnungen, beide auf dieser Seite. Die erste folgt dem Modell der Anlage 2 ImmoWertV (zu §12 Abs. 5 Satz 1, BGBl. I 2021, 2820): Aus Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und den Modernisierungspunkten ergibt sich die Restnutzungsdauer, daraus das fiktive Baujahr und der rechnerische AfA-Satz.

Ein Haus von 1960 mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und ohne Modernisierung kommt auf rund 17 Jahre Restnutzungsdauer und damit auf 5,88 % statt der typisierten 2 %.

Die zweite Rechnung sagt, was das wert ist: Bei 300.000 € Gebäudeanteil, 30 Jahren Restnutzungsdauer und 42 % Grenzsteuersatz steigt die jährliche AfA von 6.000 auf 10.000 €, die 4.000 € Mehr-AfA sparen 1.680 € Steuern im Jahr.

Ein Honorar von 900 € kostet nach Werbungskostenabzug netto 522 € und hat sich nach rund vier Monaten bezahlt gemacht. Unter rund 93.000 € Gebäudeanteil trägt es sich im ersten Jahr nicht.

Beide Rechnungen sind Modellrechnungen; für das Finanzamt zählt das Gutachten eines Sachverständigen mit Begehung, nicht dieser Rechner.

Kurz beantwortet

Kann ich die Restnutzungsdauer hier berechnen?

Ja — nach dem Modell der Anlage 2 ImmoWertV, mit Modernisierungspunkten und fiktivem Baujahr. Das ist dieselbe Grundlage, nach der ein Sachverständiger rechnet. Für das Finanzamt zählt trotzdem sein Gutachten, nicht dieser Rechner.

Wie viel bringt eine kürzere Restnutzungsdauer?

Bei 300.000 € Gebäudeanteil und einem Sprung von 2 % auf 3,33 % sind das 4.000 € Mehr-AfA im Jahr. Bei 42 % Grenzsteuersatz (Ihr Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro) bleiben davon 1.680 € Steuerersparnis — jedes Jahr, bis die Restnutzungsdauer abgelaufen ist.

Wann hat sich das Gutachten bezahlt gemacht?

In derselben Rechnung nach rund vier Monaten: Ein Honorar von 900 € kostet nach Werbungskostenabzug (der Abzug von den Mieteinnahmen in der Steuererklärung) netto 522 €, die Steuerersparnis beträgt 140 € im Monat.

Wann lohnt es sich nicht?

Unter rund 93.000 € Gebäudeanteil trägt sich das Gutachten bei diesen Annahmen im ersten Jahr nicht. Bei Neubauten, selbstgenutzten Objekten und sehr hohem Bodenanteil bringt es meist gar nichts.

Rechner 1 von 2 · Anlage 2 ImmoWertV

Restnutzungsdauer einer Immobilie berechnen — nach ImmoWertV 2021, mit fiktivem Baujahr

Zuerst die Frage, wie lange das Gebäude überhaupt noch nutzbar ist. Der Rechner folgt dem Modell, das die Anlage 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung vorschreibt (zu §12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV, BGBl. I 2021, 2820) — dieselbe Grundlage, nach der ein Sachverständiger rechnet. Das Ergebnis lässt sich unten direkt weiterverwenden.

Die acht Modernisierungselemente und ihre Punkte

Die Punktzahl entsteht nach Tabelle 1 der Anlage 2 aus acht Elementen: Dacherneuerung mit Wärmedämmung und Wärmedämmung der Außenwände zählen je bis zu 4 Punkte, Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau und eine wesentliche Verbesserung des Grundrisses je bis zu 2 Punkte. Zusammen sind das 20. Liegen die Maßnahmen länger zurück, sind weniger als die Höchstpunkte anzusetzen.

Wann das Modell greift — und wann die einfache Rechnung gilt

Modernisierungen wirken sich erst ab einem bestimmten Alter aus. Tabelle 3 der Anlage 2 nennt für jede Punktzahl ein relatives Alter, ab dem die Formel anzuwenden ist — bei 0 Punkten 60 %, bei 8 Punkten 20 %, bei 18 und mehr Punkten 10 %. Liegt das Gebäude darunter, gilt schlicht: Gesamtnutzungsdauer minus Gebäudealter. Der Rechner sagt Ihnen, welcher der beiden Fälle bei Ihnen zutrifft.

Fiktives Baujahr und rechnerischer AfA-Satz

Aus der Restnutzungsdauer folgt beides: das fiktive Baujahr (das Baujahr, das ein Haus nach den Modernisierungen rechnerisch hat), mit dem ein modernisiertes Gebäude bewertet wird, und der rechnerische Abschreibungssatz von 100 geteilt durch die Restnutzungsdauer. Eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren ergibt 3,33 % statt der typisierten 2 %.

Der Haken, den niemand nennt

Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer — und senken damit den AfA-Satz. Für den Verkehrswert ist das gut, für die Abschreibung nicht. Wer auf eine hohe AfA zielt, sucht das unmodernisierte Objekt mit hohem Gebäudeanteil. Der Rechner weist beide Zahlen nebeneinander aus, damit der Unterschied sichtbar bleibt.

Rechner 2 von 2 · Steuerwirkung und Gutachtenkosten

Was die kürzere Restnutzungsdauer an Steuer bringt — und ob das Gutachten sich trägt

Diese Rechnung zeigt, was eine kürzere Restnutzungsdauer an Steuer bringt und ab welchem Gebäudewert das Honorar wieder drin ist. Die Restnutzungsdauer selbst liefert ausschließlich Ihr Gutachten — dieser Rechner ermittelt sie nicht, er rechnet nur, was Sie eintragen. Nicht zu verwechseln mit „Neubau §7b“: Das ist die Sonder-AfA für eine fertiggestellte Neubauwohnung. Hier geht es um die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer echter Bestandsgebäude nach §7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Der Rechenweg

Ab welchem Gebäudewert sich ein Gutachten trägt

Die drei Zahlen, an denen alles hängt

Der Wert eines Restnutzungsdauer-Gutachtens entsteht aus einem Produkt aus drei Größen: dem Gebäudeanteil, dem Abstand zwischen typisiertem und gutachterlichem AfA-Satz und Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Fällt eine der drei klein aus, fällt das Ergebnis klein aus — auch wenn die anderen beiden groß sind. Ein Objekt mit hohem Bodenanteil in guter Lage kann trotz hohem Kaufpreis einen kleinen Gebäudeanteil haben; dann bleibt vom Hebel wenig übrig.

Die Schwelle des ersten Jahres

Der Rechner nennt Ihnen den Gebäudeanteil, ab dem die Steuerwirkung des ersten Jahres das Honorar übersteigt. Bei 900 € Honorar, einem Sprung von 2 % auf 3,33 % und 42 % Grenzsteuersatz liegt diese Schwelle bei rund 93.000 € — gerechnet nach Werbungskostenabzug, weil das Honorar bei vermieteten Objekten in der Regel absetzbar ist. Vor Steuer läge sie bei rund 161.000 €.

Warum die Schwelle nicht das letzte Wort ist

Unterhalb der Schwelle trägt sich das Gutachten im ersten Jahr nicht — über die volle Restnutzungsdauer aber möglicherweise doch, weil sich die Ersparnis jedes Jahr wiederholt. Die Schwelle ist deshalb kein Verbot, sondern eine Einordnung: Sie sagt Ihnen, ob Sie es mit einem klaren Fall zu tun haben oder mit einem knappen.

Werbungskostenabzug: warum netto gerechnet wird

Bei vermieteten Immobilien sind Gutachtenkosten in der Regel Werbungskosten. Ein Honorar von 900 € kostet bei 42 % Grenzsteuersatz effektiv 522 €. Rechner, die das weglassen, lassen das Gutachten teurer aussehen, als es ist. Bei selbstgenutzten Objekten gilt das nicht — dort gibt es weder AfA noch Werbungskostenabzug, und ein Gutachten bringt steuerlich nichts.

Was dieser Rechner nicht kann

Ein Gutachten ersetzen

Diese Zahl kommt aus einem Gutachten mit Objektbegehung nach ImmoWertV 2021. Eine geschätzte Zahl im Rechner ergibt eine geschätzte Steuerersparnis — mehr nicht.

Einen zu hohen Kaufpreis heilen

Ein Gutachten verschiebt Steuerwirkung nach vorn. Am Wert des Objekts und an der Wirtschaftlichkeit ändert es nichts.

Fragen zum Restnutzungsdauer-Rechner

Gibt es einen Restnutzungsdauer-Rechner?
Ja, der Rechner oben auf dieser Seite — kostenlos und ohne Anmeldung. Er stellt die Gutachtenkosten der Steuerwirkung gegenüber und sagt Ihnen, nach wie vielen Monaten sich das Gutachten bezahlt gemacht hat.
Wie berechne ich die Restnutzungsdauer nach ImmoWertV 2021?
Nach dem Modell der Anlage 2 zu §12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV: Aus Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und den Modernisierungspunkten ergibt sich die Restnutzungsdauer, aus ihr das fiktive Baujahr. Der Rechner oben auf dieser Seite rechnet genau dieses Modell — inklusive der Regel, dass Modernisierungen erst ab einem bestimmten relativen Alter überhaupt wirken.
Was ist das fiktive Baujahr?
Das Baujahr, das ein modernisiertes Gebäude rechnerisch hätte, wenn man von seiner heutigen Restnutzungsdauer zurückrechnet. Ein Haus von 1960, das umfassend modernisiert wurde, kann ein fiktives Baujahr von 1997 haben. Der Rechner weist es mit aus.
Ersetzt dieser Rechner ein Gutachten?
Nein, und die Verordnung sagt das selbst: Die Verwendung des Modells ersetzt nicht die sachverständige Würdigung des Einzelfalls. Für das Finanzamt zählt die objektbezogene Herleitung mit Begehung. Der Rechner sagt Ihnen vorher, ob sich der Weg überhaupt lohnt.
Wie berechne ich die Restnutzungsdauer für die Steuer?
Nicht selbst — das ist der Punkt. Die Restnutzungsdauer ermittelt ein Sachverständiger objektbezogen nach ImmoWertV 2021: Gesamtnutzungsdauer minus Gebäudealter, verfeinert über den Modernisierungsgrad von Dach, Dämmung, Fenstern, Heizung, Bädern, Elektrik und Grundriss. Dieser Rechner nimmt die Zahl aus Ihrem Gutachten entgegen und rechnet aus, was sie steuerlich wert ist.
Ab welchem Gebäudewert lohnt sich ein Gutachten?
Das hängt an drei Zahlen: Gebäudeanteil, Abstand zwischen typisierter und gutachterlicher AfA, und Ihrem Grenzsteuersatz. Bei 900 € Honorar, einem Sprung von 2 % auf 3,33 % und 42 % Grenzsteuersatz liegt die Schwelle bei rund 93.000 € Gebäudeanteil — darunter trägt sich das Gutachten im ersten Jahr nicht. Der Rechner nennt Ihnen Ihre eigene Schwelle.
Sind die Gutachtenkosten absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien in der Regel als Werbungskosten. Deshalb rechnet dieser Rechner die Kosten nach Steuer: Bei 42 % Grenzsteuersatz kostet ein Gutachten von 900 € netto rund 522 €. Die konkrete Behandlung klärt Ihr Steuerberater.
Bringt ein Gutachten mehr Abschreibung insgesamt?
Nein. Die abschreibbare Gesamtsumme bleibt gleich — sie entspricht dem Gebäudeanteil. Eine kürzere Restnutzungsdauer zieht die AfA nur zeitlich vor. Das ist ein Liquiditätsvorteil, keine zusätzliche Abschreibung. Die Rechtslage, die Ablehnungsgründe und die Grenzen stehen auf der Seite Restnutzungsdauer-Gutachten.
Was, wenn der Gebäudeanteil zu niedrig angesetzt ist?
Dann rechnet dieser Rechner mit einer zu kleinen Bemessungsgrundlage — und das Gutachten sieht schlechter aus, als es ist. Der Gebäudeanteil kommt aus der Kaufpreisaufteilung; wie er ermittelt wird und warum die amtliche Arbeitshilfe ihn oft zu niedrig ansetzt, steht im Kaufpreisaufteilungs-Rechner.
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Zum Restnutzungsdauer-Gutachten

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