Für Bauträger & Projektentwickler

Was wir in den Vertrieb nehmen — und was nicht.

AUP Finanzservice vermittelt steueroptimierte Anlageimmobilien an private Kapitalanleger. Wenn Sie ein Projekt haben, das in dieses Raster passt, steht auf dieser Seite, wie eine Zusammenarbeit aussieht — und woran sie scheitert.

Übernimmt AUP den Vertrieb einzelner Projekte für Bauträger?

Ja, im Mitvertrieb neben dem eigenen Vertrieb — allerdings nur für ein enges Objektraster. Die AUP Finanzservice UG vermittelt nach § 34c GewO steueroptimierte Anlageimmobilien an private Kapitalanleger: Denkmalobjekte nach § 7i EStG, QNG-Neubau nach § 7b EStG und Pflegeimmobilien. Objekte ohne steuerlichen Hebel gehören nicht dazu. Vor der Aufnahme wird geprüft: bei Denkmal der bescheinigte Sanierungsanteil und die Kaufpreisaufteilung, beim Neubau der QNG-Nachweis und die Baukostenaufstellung, bei Pflege Pachtvertrag und Betreiber. Dazu in jedem Fall der Preis im Verhältnis zur ortsüblichen Miete und die Bankfähigkeit. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot. Vergütet wird durch den Bauträger als Kostenaufwandsentschädigung, Höhe nach Vereinbarung je Projekt; der Käufer zahlt nichts. Aufgenommen werden einzelne Einheiten ebenso wie Teilkontingente; Exklusivität ist möglich, aber keine Voraussetzung. Der Vertrieb läuft bundesweit, der Sitz ist Krefeld. Die Darlehensvermittlung liegt bei einem getrennten Rechtsträger mit Erlaubnis nach § 34i GewO.

Drei Objektarten

Unser Vertrieb ist auf Objekte zugeschnitten, deren Rechnung erst nach Steuern aufgeht. Das ist eine Einschränkung, keine Bescheidenheit: Objekte ohne steuerlichen Hebel verkaufen andere besser als wir.

  • Denkmalimmobilien (§ 7i EStG). Entscheidend ist der bescheinigte Sanierungsanteil, nicht der Kaufpreis. Projekte mit dünnem Sanierungsanteil tragen den Hebel nicht, um den es dem Käufer geht.
  • QNG-Neubau (§ 7b EStG in Verbindung mit § 7 Abs. 5a EStG). Voraussetzung ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und ein Bauantrag im geltenden Förderzeitfenster, dazu die Grenzen bei Baukosten und Bemessungsgrundlage. Ohne QNG fällt sowohl die Sonder-AfA als auch die KfW-Förderung weg.
  • Pflegeimmobilien. Hier zählt der Betreiber mehr als die Lage. Pachtvertrag, Betreiberbonität und Belegungsrecht prüfen wir, bevor ein Objekt gezeigt wird.

Wie wir den Steuervorteil darstellen Pflegeimmobilien im Detail

Zielkundschaft

An wen wir verkaufen

Private Kapitalanleger mit hohem Grenzsteuersatz, für die der Abschreibungsverlauf der eigentliche Grund für den Kauf ist. Ein Schwerpunkt liegt bei Ärztinnen, Ärzten und anderen Heilberufen — dort trifft ein hoher Steuersatz auf eine Einkommensstruktur, die Banken gut abbilden können.

Was das für Sie heißt: Unsere Käufer entscheiden nicht über den Prospekt, sondern über die Rechnung nach Steuern. Objekte, die nur über die Bruttorendite argumentieren, laufen bei uns schlecht.

Kapitalanlage für Ärzte

Was ein Projekt mitbringen muss

Objekte werden vor der Aufnahme geprüft, nicht danach. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot — auch dann nicht, wenn es sich verkaufen ließe. Das ist gegenüber Käufern unser Versprechen und Ihnen gegenüber die Bedingung.

  • Unterlagen vollständig. Bei Denkmal die Bescheinigung der Denkmalbehörde bzw. deren belastbare Aussicht und die Aufteilung des Kaufpreises; beim Neubau der QNG-Nachweis und die Baukostenaufstellung; bei Pflege Pachtvertrag und Betreiberunterlagen.
  • Preis im Verhältnis zur erzielbaren Miete. Nicht zur prospektierten. Wir rechnen mit ortsüblicher Miete und realistischen Bewirtschaftungskosten.
  • Bankfähigkeit. Ein Objekt, das die finanzierenden Häuser in der Bewertung nicht mittragen, ist für uns kein Objekt.
  • Belastbare Zahlen. Wir übernehmen keine Prospektzahlen ungeprüft in unsere Berechnungen. Was wir nicht nachrechnen können, bewerben wir nicht.

Was nicht passt: Objekte ohne steuerlichen Hebel, Mietgarantien, deren Höhe die Bewirtschaftung nicht trägt, sowie Projekte, bei denen der Quadratmeterpreis nur über eine garantierte Miete plausibel wird. Wir sagen das lieber vorher als nach drei Monaten.

Unser Prüfstandard im Einzelnen

Zusammenarbeit

Der Rahmen

  • Rechtsträger und Erlaubnis. AUP Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer Siegfried Perini, Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler und Darlehensvermittler. Keine Anlageberatung nach § 34f GewO — wir vermitteln Immobilien, keine Vermögensanlagen oder Fondsanteile.
  • Vergütung. Kostenaufwandsentschädigung durch den Bauträger bzw. Projektentwickler, im Kaufpreis enthalten. Höhe nach Vereinbarung je Projekt. Der Käufer zahlt uns nichts, und wir legen das auf der Seite Vergütung offen.
  • Umfang. Einzelne Einheiten oder Teilkontingente, Mitvertrieb neben Ihrem eigenen Vertrieb ist der Regelfall. Exklusivität ist möglich, aber nichts, was wir voraussetzen.
  • Bundesweit. Sitz in Krefeld, Objekte betreuen wir standortunabhängig.

Die Finanzierung liegt nicht bei uns — und das ist ein Vorteil

Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach § 34i GewO liegt nicht bei der AUP UG, sondern bei Olga Nikushkina (Perini Finance & Property), eingetragen im Vermittlerregister. Zwei getrennte Rechtsträger, zwei getrennte Vergütungswege — so ist die Trennung gesetzlich vorgesehen.

Für Sie heißt das praktisch: Der Käufer, den wir Ihnen zuführen, kommt nicht mit einer offenen Finanzierungsfrage. Er wird parallel betreut, ohne dass Vertrieb und Darlehensvermittlung in einer Hand liegen.

Projekt vorstellen

Am schnellsten geht es mit einer kurzen Beschreibung: Objektart, Standort, Anzahl der Einheiten, Preisspanne und Zeitpunkt des Vertriebsstarts. Wir melden uns mit einer klaren Aussage zurück — auch, wenn sie negativ ist.

kontakt@aupfinanzservice.eu WhatsApp an Siegfried Perini

Telefon: +49 2151 3293344 · AUP Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), Oberstraße 3, 47829 Krefeld