QNG-Neubau oder Denkmal-AfA — was bringt mehr Steuervorteil?
Beide sind staatlich geförderte Abschreibungsmodelle, wirken aber gegensätzlich. Die Denkmal-AfA nach §7i EStG schreibt den Sanierungsanteil zu 100 % über zwölf Jahre ab (9/7-Staffel) — der höchste Gesamthebel, aber nur auf den Sanierungsanteil, mit Sanierungsrisiko und meist im Bestand. Der QNG-Neubau zieht rund 38,5 % der Abschreibung schon in die ersten vier Jahre vor — ein Frontloading-Effekt, kombinierbar mit KfW-Förderung und ohne Sanierungsrisiko. Welches Modell besser rechnet, hängt an drei Größen: dem Grenzsteuersatz, dem verfügbaren Kapital und dem Zeithorizont. Faustregel: Wer den maximalen Gesamtabzug über die Laufzeit sucht und das Sanierungsthema beherrscht, fährt mit Denkmal besser; wer schnelle Entlastung in den ersten Jahren und ein neues, energieeffizientes Objekt will, mit QNG. Die verbindliche steuerliche Würdigung trifft Ihr Steuerberater; AUP vermittelt die passenden Objekte nach §34c GewO.