BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Eckpunkte der neu gefassten Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; sie gelten ab dem 21.07.2026. Zu den bisherigen Konditionen konnte nur bis zum 20.07.2026 beantragt werden — und nur mit einer bereits erstellten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Von der KfW selbst bestätigt: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, die Erneuerbare-Energien-Klasse wird Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt), der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Die EE-Klasse ist jetzt Pflicht. Die neue Tilgungszuschuss-Staffel je Stufe: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE und EH Denkmal EE 5 % — für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (es bleibt der zinsverbilligte Kredit). Obendrauf: +5 Punkte für die NH-Klasse, +10 Punkte für ein „Worst Performing Building“ (EH 70/55/40 EE), serieller Sanierungsbonus 15 Punkte für EH 55/40 EE bzw. 5 Punkte für EH 70 EE (ab September 2026). Neu ist außerdem: Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) sind für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar — entweder das eine oder das andere. Maßgeblich ist der Satz in Ihrer KfW-Zusage; bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude und Einzelmaßnahmen (BMWE) sowie die Veröffentlichungen der KfW zu den Anpassungen 2026. Geprüft am 21.07.2026. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.
Beide Modelle bieten staatlich geförderte Steuervorteile — aber sie funktionieren unterschiedlich. Ein direkter Vergleich: Abschreibung, Risiko, Kapitalbedarf und wann welches Modell besser rechnet.