Abschreibung Denkmalschutz: Denkmalabschreibung nach Paragraph 7i EStG – Voraussetzungen, Beispiel, Kaufpreis der Immobilie, Denkmal-AfA rückwirkend

Die Denkmal-AfA nach §7i EStG ist einer der stärksten legalen Steuerhebel im deutschen Immobilienrecht, aber nur, wenn die Struktur stimmt. Hier finden Sie den Rechenweg, die Voraussetzungen und die Fehler, die viele Anleger bei der Denkmalschutz-Abschreibung machen.

Wie funktioniert die Abschreibung bei Denkmalschutz nach §7i EStG?

Die Denkmalabschreibung nach §7i EStG erlaubt Kapitalanlegern, den Sanierungsanteil einer denkmalgeschützten Immobilie vollständig abzuschreiben: 9 % pro Jahr über acht Jahre, danach 7 % über vier Jahre, zusammen 100 % in zwölf Jahren. Abgeschrieben wird nur der Sanierungsanteil, nicht der Grundstücks- oder Kaufpreisanteil. Voraussetzungen sind unter anderem die schriftliche Genehmigung der Behörde vor Baubeginn und dauerhafte Vermietung.

Was bringt §7i EStG praktisch?

Wer eine Denkmalimmobilie mit 150.000 € Sanierungsanteil kauft, kann über 12 Jahre 150.000 € steuerlich geltend machen — das Finanzamt beteiligt sich direkt am Investment. Welche Städte sich dafür rechnen, zeigt die Übersicht Denkmalimmobilie kaufen: Leipzig, Dresden, Jena.

Abschreibung Denkmalschutz Immobilie, Denkmalabschreibung, Paragraph 7i EStG — dieselbe Vorschrift: Für dieselbe Regelung kursieren mehrere Namen: Denkmal-AfA, Denkmalabschreibung, Denkmalschutz-Abschreibung oder ausgeschrieben Paragraph 7i EStG. Gemeint ist immer die erhöhte Absetzung für Baumaßnahmen an Baudenkmalen, die ausschließlich am bescheinigten Sanierungsanteil ansetzt — nicht am Kaufpreis und nicht am Grundstück. Wer in Angeboten auf unterschiedliche Begriffe stößt, vergleicht deshalb keine verschiedenen Modelle, sondern dieselbe Vorschrift unter verschiedenen Namen.

Denkmal-Abschreibung Schritt für Schritt: Rechenweg bei 150.000 € Sanierungsanteil: Bei 150.000 € Sanierungsanteil und 42 % Steuersatz spart die §7i-AfA über zwölf Jahre rund 63.000 € Steuern.

Voraussetzungen nach §7i EStG: Damit die AfA anerkannt wird: Das Finanzamt erkennt die §7i-AfA nur an, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind.

Denkmalschutz-Genehmigung vor Sanierungsbeginn (1): Die zuständige Denkmalschutzbehörde muss die Sanierungsmaßnahmen schriftlich genehmigen, bevor die ersten Arbeiten beginnen. Nachträgliche Genehmigungen werden steuerlich nicht anerkannt — deshalb lässt sich die Denkmal-AfA rückwirkend nicht geltend machen.

Korrekte notarielle Aufteilung (2): Im Kaufvertrag muss der Sanierungsanteil eindeutig vom Kaufpreisanteil getrennt ausgewiesen sein. Eine pauschale Nennung des Gesamtbetrags reicht nicht.

Bescheinigung nach §7i Abs. 2 EStG (3): Nach Abschluss der Sanierung stellt die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung aus, die dem Finanzamt vorgelegt wird. Ohne diese Bescheinigung keine AfA.

Vermietungsabsicht oder Eigennutzung (4): Kapitalanleger (§7i) müssen die Wohnung dauerhaft vermieten, Eigennutzer (§10f) müssen sie durchgehend selbst nutzen.

Denkmalschutz-Abschreibung: Wie wirken Kaufpreis und Altbausubstanz als zweiter Hebel?

Die Abschreibung einer Denkmalschutz-Immobilie besteht aus zwei Teilen, und über beide entscheidet der Kaufpreis: §7i EStG schreibt ausschließlich den Sanierungsanteil ab. Der übrige Kaufpreis — Grund und Boden sowie die Altbausubstanz — läuft daneben mit der regulären Gebäude-AfA weiter, meist 2 % oder 2,5 % pro Jahr. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt: Auch dieser Anteil lässt sich unter Umständen erhöhen.

Der Bundesfinanzhof hat am 7. Oktober 2025 (Az. IX R 26/24) entschieden: Bei einer denkmalgeschützten Immobilie bleibt der Bodenwert ein eigenständiger, positiver Wert — er darf nicht künstlich auf null gerechnet werden, nur weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Gleichzeitig bestätigte der BFH, dass sich die Restnutzungsdauer auch bei Denkmalobjekten per Sachverständigengutachten nachweisen lässt: Im entschiedenen Fall stieg der AfA-Satz auf die Altbausubstanz von 2,5 % auf rund 3,3 %, weil eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren belegt wurde.

Für die Praxis heißt das: Die §7i-AfA auf den Sanierungsanteil und ein Restnutzungsdauer-Gutachten auf den Altbausubstanz-Anteil schließen sich nicht aus — beide Hebel setzen an unterschiedlichen Teilen des Kaufpreises an und lassen sich kombinieren. Ob sich der zusätzliche Gutachtenaufwand für Ihr Objekt lohnt, hängt vom Gebäudewert und Baujahr ab — im Restnutzungsdauer-Rechner nachrechnen. Die verbindliche Würdigung trifft Ihr Steuerberater.

Denkmal-AfA bei Eigennutzung: Was bringt §10f EStG konkret?

Wer die Denkmalimmobilie selbst bewohnt, statt sie zu vermieten, schreibt nicht über §7i, sondern über §10f EStG ab: 9 % der Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre, insgesamt 90 % — als Sonderausgabenabzug, nicht als AfA im technischen Sinn. Der Unterschied zu §7i ist mehr als nur die Prozentzahl:

Keine zusätzliche Gebäude-AfA: Weil selbstgenutztes Wohneigentum keine Einkunftsquelle ist, läuft neben dem Sonderausgabenabzug keine reguläre lineare AfA auf die Altbausubstanz mit — anders als bei Vermietung. Eigennutzung muss durchgehend vorliegen: §10f verlangt die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken in jedem der zehn Jahre.

Wird die Wohnung zwischenzeitlich vermietet oder steht sie leer, entfällt der Abzug für die betroffenen Jahre — ein nachträglicher Wechsel zu §7i (Vermietung) ist dann für die Zukunft möglich, aber nicht rückwirkend. Bescheinigungspflicht identisch: Genehmigung vor Sanierungsbeginn und die Bescheinigung der Denkmalbehörde sind für §10f genauso zwingend wie für §7i — diese beiden Voraussetzungen gelten unverändert für beide Nutzungsarten.

In Summe ist der Steuervorteil bei Eigennutzung niedriger als bei Vermietung (90 % statt 100 %, kein Zusatzhebel über die Gebäude-AfA) — aber die eigene selbstgenutzte Denkmalimmobilie bleibt ein eigenständiger, planbarer Steuerhebel, kein Nebeneffekt der Kapitalanlage.

Was passiert mit der Denkmal-AfA bei Verkauf oder Vererbung?

Beim Verkauf innerhalb der Frist geht die noch nicht ausgeschöpfte AfA verloren, der Käufer kann sie nicht übernehmen. Bei vererbten vermieteten Objekten (§7i) führen die Erben die begonnene AfA zu den bisherigen Werten fort.

Der Käufer kann für eigene, neue Sanierungsmaßnahmen an demselben Objekt selbst wieder eine Denkmal-AfA beginnen, aber nicht die des Vorbesitzers fortführen.

Vererbung — anders als beim Verkauf, mit einer Ausnahme: Bei vermieteten Objekten (§7i) gilt die sogenannte Fußstapfentheorie (§11d EStDV) — Erben führen die begonnene AfA des Erblassers zu den bisherigen Werten fort, sowohl bei Erbfolge als auch bei unentgeltlicher Schenkung. Bei selbstgenutzten Objekten (§10f) hat der Bundesfinanzhof dagegen aktuell entschieden (2026): Der Sonderausgabenabzug nach §10f ist grundsätzlich nicht auf Erben übertragbar, weil es sich um einen personenbezogenen Sonderausgabenabzug handelt, nicht um eine echte AfA — §11d EStDV greift hier nicht.

Die einzige Ausnahme: Der überlebende, zusammenveranlagte Ehegatte kann den Abzug für den hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in bisheriger Höhe fortführen (§10f Abs. 4 Satz 3 i.V.m. §10e Abs. 5 Satz 3 EStG). Für alle anderen Erben (Kinder, sonstige Erbberechtigte) endet der Abzug mit dem Erbfall.

Wer eine Denkmalimmobilie vererben oder deutlich vor Fristablauf verkaufen möchte, sollte das mit dem eigenen Steuerberater vorab durchrechnen, nicht erst im Erbfall.

Denkmal-AfA: zwei weitere Beispielrechnungen zu § 7i EStG aus Leipzig und Dresden: Zwei Wohnungen aus Leipzig und Dresden zeigen, wie Kaufpreis, Sanierungsanteil und Steuersatz die Ersparnis bestimmen.

Wie rechnen Sie die Denkmal-AfA selbst durch?

Tragen Sie den Sanierungsanteil und Ihren Grenzsteuersatz ein.

Rechnen Sie Ihren Denkmal-Fall komplett durch: Der Rechner oben zeigt die AfA-Wirkung. Der Cashflow-Rechner als Excel rechnet die ganze Kette: Cashflow nach Steuern über bis zu 30 Jahre, Denkmal-AfA §7i korrekt verteilt, Verkaufsbetrachtung — jede Annahme frei änderbar.

Sanierungsanteil 150.000 € · Steuersatz 42 %

Beispiel: §7i-Rechnung Schritt für Schritt

In den ersten acht Jahren sparen Sie damit 5.670 € Steuern pro Jahr, danach 4.410 €.

PositionBetrag
Sanierungsanteil150.000 €
AfA Jahr 1–8 (9 % × 150.000 €)13.500 € pro Jahr
AfA Jahr 9–12 (7 % × 150.000 €)10.500 € pro Jahr
Steuerersparnis Jahr 1–8 (42 %)5.670 € pro Jahr
Steuerersparnis Jahr 9–12 (42 %)4.410 € pro Jahr
Gesamte Steuerersparnis 12 J.~63.000 €
Effektiver Eigenkapitaleinsatz~37 % geringer

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Die vollständige Musterberechnung →

Denkmal §7i · Leipzig · 42 % Steuersatz

Gründerzeitwohnung Leipzig

Bei der Gründerzeitwohnung in Leipzig beträgt die Steuerersparnis über 12 Jahre rund 46.200 €.

PositionBetrag
Kaufpreis200.000 €
Sanierungsanteil110.000 €
AfA Jahr 1–89.900 € pro Jahr
Steuerersparnis/Jahr4.158 € (42 %)
Gesamte Steuerersparnis 12 J.~46.200 €
Eigenkapital effektiv~37 % reduziert

Die vollständige Musterberechnung →

Denkmal §7i · Dresden · 45 % Spitzensteuersatz

Jugendstilwohnung Dresden

Bei der Jugendstilwohnung in Dresden beträgt die Steuerersparnis über 12 Jahre rund 45.000 €.

PositionBetrag
Kaufpreis195.000 €
Sanierungsanteil100.000 €
AfA Jahr 1–89.000 € pro Jahr
Steuerersparnis/Jahr4.050 € (45 %)
Gesamte Steuerersparnis 12 J.~45.000 €
Cashflow n. Steuer+ 350 € pro Monat

Die vollständige Musterberechnung →

Häufige Fragen

Denkmalschutz-Abschreibung beim Kaufpreis: Welcher Teil des Preises wird nicht nach §7i abgeschrieben?

Nicht nach §7i abgeschrieben werden der Grundstücksanteil und der übrige Kaufpreis außerhalb des Sanierungsanteils. Dieser übrige Teil besteht aus Grund und Boden und der Altbausubstanz. Die Altbausubstanz läuft daneben mit der regulären Gebäude-AfA weiter, meist 2 % oder 2,5 % pro Jahr.

Abschreibung bei einer Denkmalschutz-Immobilie: Wie läuft der Rechenweg bei 150.000 € Sanierungsanteil?

Bei 150.000 € Sanierungsanteil und 42 % Steuersatz spart die §7i-AfA über zwölf Jahre rund 63.000 € Steuern. In den Jahren 1 bis 8 sind es 13.500 € AfA und 5.670 € Steuerersparnis pro Jahr, in den Jahren 9 bis 12 sind es 10.500 € AfA und 4.410 €. Das ist eine Modellrechnung ohne Gewähr.

Denkmalschutz-Abschreibung beim Kaufpreis: Was zählt zur Altbausubstanz neben dem Sanierungsanteil?

Neben dem Sanierungsanteil besteht der Kaufpreis aus Grund und Boden und der Altbausubstanz. Nach §7i wird nur der Sanierungsanteil abgeschrieben, die Altbausubstanz läuft daneben mit der regulären Gebäude-AfA weiter, meist 2 % oder 2,5 % pro Jahr. Der Bodenwert bleibt nach dem BFH (7. Oktober 2025, Az. IX R 26/24) ein eigenständiger, positiver Wert.

Denkmal AfA Voraussetzungen prüfen: die Hinweise als PDF

Worauf Sie bei hohen Abschreibungen achten sollten — Denkmal-AfA und Sonderabschreibung Neubau als Druckfassung zum Mitnehmen, für das Gespräch mit dem Anbieter oder mit Ihrem Steuerberater. Kommt sofort per E-Mail, als Direktlink, kein Rückruf-Pingpong, kein Verkaufsdruck.

Kostenlos · 30 Sekunden · kein Verkaufsdruck

Kostenlose Erstberatung

Unverbindlich, persönlich, auf Ihr Steuerprofil zugeschnitten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Modell zu Ihrer Situation passt — Denkmal-AfA, Neubau QNG oder §7b-Sonder-AfA.
Beide Punkte sind reine Rechtslage-Information, keine Steuerberatung.

Weiterführende Seiten

Vergleich · QNG vs. Denkmal · Entscheidungshilfe

Steuervorteile der Denkmalimmobilie: Wann rechnet der QNG-Neubau besser?

Steuervorteile Denkmalimmobilie vs. QNG-Neubau: Denkmal-AfA §7i 100 % in 12 Jahren, QNG 38,5 % in 4 Jahren. Welches Modell passt zu welchem Anleger?

Steuerersparnis · Rechenweg · Kapitalanlage

Denkmal-AfA berechnen: Wie viel Steuern spart sie Ihnen konkret?

Denkmal-AfA berechnen: AfA-Betrag × Grenzsteuersatz. Beispiel 150.000 € Sanierungsanteil bei 42 %: 5.670 € pro Jahr, rund 63.000 € in 12 Jahren.

Rechner · Excel-Download · Kostenlos

AfA-Rechner Immobilien: Wie viel Abschreibung bringt eine Wohnung für 300.000 €?

AfA-Rechner Immobilien: Abschreibung und Steuerersparnis berechnen — Denkmal §7i, QNG §7b, Bestand, lineare AfA. Dazu die Excel mit dem Verlauf.

Immobilie · Kapitalanlage · Steuerrechner nach §32a EStG

Grenzsteuersatz Tabelle 2026: Wie hoch ist Ihr Satz — und was spart die AfA?

Grenzsteuersatz Tabelle 2026 nach §32a EStG plus Rechner: Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und die Steuerwirkung von 10.000 € AfA.

Info & Praxis

Anlageimmobilie: Was bleibt nach Cashflow und Risiken wirklich übrig?

Anlageimmobilie ohne Schönrechnen: Cashflow realistisch berechnen, Risiken nüchtern einordnen — erst danach zählt die Steuerwirkung. §34c GewO.

Cashflow-Rechner · Kostenlos · Ohne Anmeldung

Zum Cashflow-Rechner mit Excel

Cashflow-Rechner Immobilien: Cashflow vor und nach Steuer, Eigenkapitalrendite und Break-Even-Jahr berechnen. Dazu die Excel-Datei über 30 Jahre.