Steuervorteil · §7i EStG · Denkmal-AfA

Denkmal-AfA §7i EStG — wie der Rechenweg wirklich funktioniert

Die Denkmal-AfA ist der stärkste legale Steuerhebel im deutschen Immobilienrecht — aber nur wenn die Struktur stimmt. Rechenweg, Voraussetzungen und was viele Anleger falsch machen.

Was ist die Denkmal-AfA nach §7i EStG — kurz erklärt?

Die Denkmal-AfA nach §7i EStG erlaubt es Kapitalanlegern, den Sanierungsanteil einer denkmalgeschützten Immobilie vollständig abzuschreiben: 9 % pro Jahr über acht Jahre, danach 7 % über vier Jahre — zusammen 100 % des Sanierungsanteils als AfA in zwölf Jahren. Abgeschrieben wird ausschließlich der Sanierungsanteil, nicht der Grundstücks- oder Kaufpreisanteil. Bei einem Sanierungsanteil von 150.000 € und einem Steuersatz von 42 % ergibt das rund 63.000 € Steuerersparnis über die zwölf Jahre. Über die Anerkennung entscheiden drei Bedingungen: Die Denkmalschutzbehörde genehmigt die Sanierung schriftlich, bevor die Arbeiten beginnen; der Kaufvertrag trennt den Sanierungsanteil notariell sauber vom Kaufpreis; und nach Abschluss liegt die Bescheinigung nach §7i Abs. 2 EStG vor. Fehlt eine davon, erkennt das Finanzamt die AfA nicht an — das ist der häufigste und teuerste Fehler. Eigennutzer schreiben nach §10f EStG ab (90 % über zehn Jahre).

§7i EStG · ohne Fachchinesisch

Was §7i EStG bedeutet

§7i EStG erlaubt es, den Sanierungsanteil einer denkmalgeschützten Immobilie vollständig abzuschreiben: 9 % pro Jahr über 8 Jahre, dann 7 % über 4 Jahre — insgesamt 100 % in 12 Jahren. Das gilt nur für den Sanierungsanteil, nicht für den Grundstücks- oder reinen Kaufpreisanteil.

Was das bedeutet: Wer eine Denkmalimmobilie mit 150.000 € Sanierungsanteil kauft, kann über 12 Jahre 150.000 € steuerlich geltend machen — das Finanzamt beteiligt sich direkt am Investment.

Rechenweg · konkret

Beispiel: Denkmalwohnung Leipzig

Sanierungsanteil 150.000 € · Steuersatz 42 %

§7i — Rechnung Schritt für Schritt

  • Sanierungsanteil150.000 €
  • AfA Jahr 1–8 (9 % × 150.000 €)13.500 €/Jahr
  • AfA Jahr 9–12 (7 % × 150.000 €)10.500 €/Jahr
  • Steuerersparnis Jahr 1–8 (42 %)5.670 €/Jahr
  • Steuerersparnis Jahr 9–12 (42 %)4.410 €/Jahr
  • Gesamte Steuerersparnis 12 J.~63.000 €
  • Effektiver Eigenkapitaleinsatz~37 % geringer

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Voraussetzungen · was wirklich zählt

Damit die §7i-AfA anerkannt wird

1

Denkmalschutz-Genehmigung vor Sanierungsbeginn

Die zuständige Denkmalschutzbehörde muss die Sanierungsmaßnahmen schriftlich genehmigen, bevor die ersten Arbeiten beginnen. Nachträgliche Genehmigungen werden steuerlich nicht anerkannt.

2

Korrekte notarielle Aufteilung

Im Kaufvertrag muss der Sanierungsanteil eindeutig vom Kaufpreisanteil getrennt ausgewiesen sein. Eine pauschale Nennung des Gesamtbetrags reicht nicht.

3

Bescheinigung nach §7i Abs. 2 EStG

Nach Abschluss der Sanierung stellt die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung aus, die dem Finanzamt vorgelegt wird. Ohne diese Bescheinigung keine AfA.

4

Vermietungsabsicht oder Eigennutzung

Kapitalanleger (§7i) müssen die Wohnung dauerhaft vermieten. Eigennutzer fallen unter §10f EStG mit 90 % über 10 Jahre.

Modellrechnungen

Rechenbeispiele

Denkmal §7i · Leipzig · 42 % Steuersatz

Gründerzeitwohnung Leipzig

  • Kaufpreis200.000 €
  • Sanierungsanteil110.000 €
  • AfA Jahr 1–89.900 €/Jahr
  • Steuerersparnis/Jahr4.158 € (42 %)
  • Gesamte Steuerersparnis 12 J.~46.200 €
  • Eigenkapital effektiv~37 % reduziert

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Denkmal §7i · Dresden · 45 % Spitzensteuersatz

Jugendstilwohnung Dresden

  • Kaufpreis195.000 €
  • Sanierungsanteil100.000 €
  • AfA Jahr 1–89.000 €/Jahr
  • Steuerersparnis/Jahr4.050 € (45 %)
  • Gesamte Steuerersparnis 12 J.~44.550 €
  • Cashflow n. Steuer+ 350 €/Monat

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Modellrechner · §7i / §10f EStG

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Tragen Sie den Sanierungsanteil und Ihren Grenzsteuersatz ein. Für Kapitalanleger gilt §7i (100 % über 12 Jahre), für Selbstnutzer §10f (90 % über 10 Jahre).

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