Gesamtkaufpreis aufteilen
- Gesamtkaufpreis250.000 €
- − Grundstücksanteil30.000 €
- − Kaufpreisanteil Gebäude (nicht §7i)70.000 €
- = Sanierungsanteil (§7i-Basis)150.000 €
Wie viel zahlt das Finanzamt wirklich mit? Schritt-für-Schritt-Rechenweg für Denkmal-AfA und QNG-Neubau — mit realen Zahlen statt Hochglanz-Versprechen.
Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto mehr zahlt das Finanzamt mit. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 69.879 € (Single, 2026). Unter 30 % Steuersatz lohnt sich das Modell kaum.
Bei Denkmal: nur der Sanierungsanteil. Bei QNG-Neubau: der Gebäudeanteil ohne Grundstück. Grundstücke sind nie absetzbar. Je höher der absetzbare Anteil am Gesamtpreis, desto größer der Steuereffekt.
Denkmal §7i: 9 % über 8 Jahre + 7 % über 4 Jahre = 100 %. QNG §7b + §7 Abs. 5a: 5 % + 5 % = 38,5 % in 4 Jahren. Danach lineare AfA 2 %.
Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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Tragen Sie den Sanierungsanteil und Ihren Grenzsteuersatz ein. Für Kapitalanleger gilt §7i (100 % über 12 Jahre), für Selbstnutzer §10f (90 % über 10 Jahre).
⚠️ Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr. Nur der Sanierungsanteil ist begünstigt, nicht der Grundstücks- oder Altbauanteil; Voraussetzung sind die behördliche Genehmigung vor Sanierungsbeginn und die §7i-Bescheinigung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG).
Unverbindlich, persönlich, auf Ihr Steuerprofil zugeschnitten. Ich prüfe gemeinsam, welches Modell zu Ihrer Situation passt — Denkmal-AfA, Neubau QNG oder §7b-Sonder-AfA.
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