Degressive AfA (§7 Abs. 5a EStG)
Die degressive AfA schreibt in den ersten Jahren deutlich mehr ab als die lineare Methode — 5 % vom jeweiligen Restwert statt eines gleichbleibenden Betrags — und wurde durch das Wachstumschancengesetz 2024 für Neubauten befristet zurückgebracht.
Wie die 5 %-vom-Restwert-Logik funktioniert
Anders als bei der linearen AfA, die jedes Jahr denselben Betrag auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten abschreibt, wird bei der degressiven AfA jährlich 5 % vom jeweils verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben. Bei 400.000 € Gebäudewert sind das im ersten Jahr 20.000 €, im zweiten Jahr 5 % von 380.000 € = 19.000 €, und so weiter — die Abschreibung sinkt Jahr für Jahr, ist aber in den ersten Jahren deutlich höher als die lineare AfA von 3 % (12.000 € konstant).
Für welche Objekte sie gilt
Begünstigt sind ausschließlich neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude zur Vermietung, mit Baubeginn beziehungsweise Kaufvertragsdatum zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 — dasselbe Zeitfenster, in dem auch die QNG-Förderung und die aktuelle Sonder-AfA-Fassung nach §7b laufen. Selbstgenutzte Immobilien sind ausgeschlossen.
Wann der Wechsel zur linearen AfA sinnvoll wird
Ein einmaliger Wechsel von der degressiven zur linearen Methode ist jederzeit möglich, umgekehrt aber nicht. Rechnerisch wird der Wechsel meist nach etwa 12 bis 20 Jahren vorteilhaft, sobald der sinkende degressive Betrag unter den konstanten linearen Satz fällt — der optimale Zeitpunkt hängt vom individuellen Restbuchwert ab und gehört in die laufende steuerliche Betreuung, nicht in eine einmalige Entscheidung beim Kauf.
Verwandte Begriffe
Lineare AfA
Die lineare AfA ist die reguläre, gleichmäßige jährliche Gebäudeabschreibung über die Nutzungsdauer.
Sonderabschreibung §7b EStG (Sonder-AfA)
Die Sonder-AfA nach §7b EStG ist eine zusätzliche Abschreibung für neu geschaffenen Mietwohnraum, zusätzlich zur linearen AfA.
QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
Staatliches Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude; Voraussetzung für bestimmte KfW-Neubauförderungen.
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