Kaufpreisvergleich
Kaufpreis je m² gegen vergleichbare Objekte und Marktdaten der Lage prüfen — deutlich über dem üblichen Niveau ist das erste Warnsignal.
Wenn auf dieser Website steht, dass Objekte „vorab geprüft“ sind, meint das einen definierten Ablauf entlang sieben fester Kriterien. Er ersetzt keine eigene Due Diligence und keine Anlage- oder Steuerberatung — er sorgt dafür, dass offensichtliche Schwachstellen früh auffallen und Sie eine belastbare Grundlage erhalten.
Dass es sieben feste Kriterien durchlaufen hat, bevor es überhaupt angeboten wird — kein Gütesiegel, sondern ein definierter Ablauf. Geprüft werden Standort und Mietnachfrage, der Kaufpreis im Verhältnis zu vergleichbaren Objekten, die Substanz und der Sanierungsstand, bei Bestandsobjekten die Kalkulation des Sanierungsanteils, die Bonität und Historie des Bauträgers oder Betreibers, die Vertragsunterlagen sowie die Tragfähigkeit der Rechnung ohne Steuereffekt. Fällt ein Objekt bei einem dieser Punkte durch, wird es nicht vermittelt. Was der Standard nicht leistet: Er ist keine Garantie für Wertentwicklung, keine Zusage über Mieterträge und ersetzt weder Ihre eigene Prüfung noch die Ihres Steuerberaters. Er stellt sicher, dass die offensichtlichen Ausschlussgründe vorher geklärt sind — und dass Sie nicht der Erste sind, der die Unterlagen ernsthaft liest. Die Unterlagen zu jedem geprüften Punkt legen wir Ihnen vor, bevor Sie sich entscheiden — nicht als Zusammenfassung, sondern im Original.
Kaufpreis je m² gegen vergleichbare Objekte und Marktdaten der Lage prüfen — deutlich über dem üblichen Niveau ist das erste Warnsignal.
Vollständige, plausible Bauträgerunterlagen und realistische statt geschönte Mietannahmen im Abgleich mit dem örtlichen Niveau.
AUP prüft jedes vermittelte Objekt entlang von sieben Kriterien, bevor es ins Angebot kommt — von Standort bis Finanzierbarkeit.
Jedes Objekt wird vor der Aufnahme ins Angebot entlang dieser Punkte gesichtet. Ergebnisse und Unterlagen werden im persönlichen Gespräch offengelegt.
Lage im Ort, Anbindung, Nachfrage- und Leerstandssituation, Entwicklung des Teilmarkts — Grundlage für Vermietbarkeit und Werthaltigkeit.
Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen: Teilungserklärung, Baubeschreibung, Bauträgervertrag, Referenzen und Bonität des Bauträgers.
Abgleich der angesetzten Miete mit dem örtlichen Niveau; Ersteinschätzung der Vermietbarkeit. Etwaige Erstvermietungszusagen werden als Bedingung des Anbieters ausgewiesen, nicht als Garantie von AUP.
Einordnung des Kaufpreises (€/m²) gegenüber vergleichbaren Objekten und Marktdaten der Lage — inklusive Prüfung der §7b-Kaufpreis- und Baukostengrenzen, soweit einschlägig.
Vorliegen der Grundlagen für die geltend zu machende AfA (z. B. Denkmalbescheinigung §7i, QNG-/EH40-Nachweise, §7b-Voraussetzungen). Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall bleibt Ihrem Steuerberater vorbehalten.
Energieausweis bzw. QNG-/Effizienzhaus-Nachweise, technische Beschreibung und — bei Bestand — Angaben zu Sanierungsstand und -umfang.
Ersteinschätzung, ob das Objekt für die üblichen finanzierenden Banken darstellbar ist — als Grundlage für eine spätere, konkrete Finanzierungsanfrage.
Welche Objekte diesen Standard heute durchlaufen, steht auf der Übersicht: Kapitalanlage-Immobilien, vorab geprüft.
Der Prüfstandard ist eine strukturierte Vorauswahl auf Basis der vom Anbieter bereitgestellten Unterlagen und öffentlich verfügbarer Marktdaten. Er ist keine Zusicherung einer bestimmten Rendite, Wertentwicklung oder Vermietung und keine Anlage- oder Steuerberatung im Sinne des §1 StBerG. Die abschließende steuerliche Beurteilung trifft Ihr Steuerberater, die Finanzierungszusage die Bank. AUP vermittelt als §34c-Betrieb Immobilien und Darlehen.
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