Was „vorab geprüft“ konkret bedeutet
Wenn auf dieser Website steht, dass Objekte „vorab geprüft“ sind, meint das einen definierten Ablauf entlang sieben fester Kriterien. Er ersetzt keine eigene Due Diligence und keine Anlage- oder Steuerberatung — er sorgt dafür, dass offensichtliche Schwachstellen früh auffallen und Sie eine belastbare Grundlage erhalten.
Sieben Kriterien vor jeder Vermittlung
Jedes Objekt wird vor der Aufnahme ins Angebot entlang dieser Punkte gesichtet. Ergebnisse und Unterlagen werden im persönlichen Gespräch offengelegt.
Standort & Mikrolage
Lage im Ort, Anbindung, Nachfrage- und Leerstandssituation, Entwicklung des Teilmarkts — Grundlage für Vermietbarkeit und Werthaltigkeit.
Bauträger- & Objektunterlagen
Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen: Teilungserklärung, Baubeschreibung, Bauträgervertrag, Referenzen und Bonität des Bauträgers.
Mietannahmen & Vermietbarkeit
Abgleich der angesetzten Miete mit dem örtlichen Niveau; Ersteinschätzung der Vermietbarkeit. Etwaige Erstvermietungszusagen werden als Bedingung des Anbieters ausgewiesen, nicht als Garantie von AUP.
Kaufpreisvergleich
Einordnung des Kaufpreises (€/m²) gegenüber vergleichbaren Objekten und Marktdaten der Lage — inklusive Prüfung der §7b-Kaufpreis- und Baukostengrenzen, soweit einschlägig.
Steuerliche Bescheinigungsgrundlagen
Vorliegen der Grundlagen für die geltend zu machende AfA (z. B. Denkmalbescheinigung §7i, QNG-/EH40-Nachweise, §7b-Voraussetzungen). Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall bleibt Ihrem Steuerberater vorbehalten.
Energetisch-technische Unterlagen
Energieausweis bzw. QNG-/Effizienzhaus-Nachweise, technische Beschreibung und — bei Bestand — Angaben zu Sanierungsstand und -umfang.
Finanzierbarkeit
Ersteinschätzung, ob das Objekt für die üblichen finanzierenden Banken darstellbar ist — als Grundlage für eine spätere, konkrete Finanzierungsanfrage.
Was der Prüfstandard leistet — und was nicht
Der Prüfstandard ist eine strukturierte Vorauswahl auf Basis der vom Anbieter bereitgestellten Unterlagen und öffentlich verfügbarer Marktdaten. Er ist keine Zusicherung einer bestimmten Rendite, Wertentwicklung oder Vermietung und keine Anlage- oder Steuerberatung im Sinne des §1 StBerG. Die abschließende steuerliche Beurteilung trifft Ihr Steuerberater, die Finanzierungszusage die Bank. AUP vermittelt als §34c-Betrieb Immobilien und Darlehen.