Transparenz · Objektauswahl

Was „vorab geprüft“ konkret bedeutet

Wenn auf dieser Website steht, dass Objekte „vorab geprüft“ sind, meint das einen definierten Ablauf entlang sieben fester Kriterien. Er ersetzt keine eigene Due Diligence und keine Anlage- oder Steuerberatung — er sorgt dafür, dass offensichtliche Schwachstellen früh auffallen und Sie eine belastbare Grundlage erhalten.

Was heißt es, dass ein Objekt „vorab geprüft" ist?

Dass es sieben feste Kriterien durchlaufen hat, bevor es überhaupt angeboten wird — kein Gütesiegel, sondern ein definierter Ablauf. Geprüft werden Standort und Mietnachfrage, der Kaufpreis im Verhältnis zu vergleichbaren Objekten, die Substanz und der Sanierungsstand, bei Bestandsobjekten die Kalkulation des Sanierungsanteils, die Bonität und Historie des Bauträgers oder Betreibers, die Vertragsunterlagen sowie die Tragfähigkeit der Rechnung ohne Steuereffekt. Fällt ein Objekt bei einem dieser Punkte durch, wird es nicht vermittelt. Was der Standard nicht leistet: Er ist keine Garantie für Wertentwicklung, keine Zusage über Mieterträge und ersetzt weder Ihre eigene Prüfung noch die Ihres Steuerberaters. Er stellt sicher, dass die offensichtlichen Ausschlussgründe vorher geklärt sind — und dass Sie nicht der Erste sind, der die Unterlagen ernsthaft liest. Die Unterlagen zu jedem geprüften Punkt legen wir Ihnen vor, bevor Sie sich entscheiden — nicht als Zusammenfassung, sondern im Original.

Die sieben Prüfkriterien

Anlageimmobilie kaufen — sieben Kriterien vor jeder Vermittlung

Jedes Objekt wird vor der Aufnahme ins Angebot entlang dieser Punkte gesichtet. Ergebnisse und Unterlagen werden im persönlichen Gespräch offengelegt.

1 · Standort & Mikrolage

Standort & Mikrolage

Lage im Ort, Anbindung, Nachfrage- und Leerstandssituation, Entwicklung des Teilmarkts — Grundlage für Vermietbarkeit und Werthaltigkeit.

2 · Objektunterlagen

Bauträger- & Objektunterlagen

Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen: Teilungserklärung, Baubeschreibung, Bauträgervertrag, Referenzen und Bonität des Bauträgers.

3 · Mietannahmen

Mietannahmen & Vermietbarkeit

Abgleich der angesetzten Miete mit dem örtlichen Niveau; Ersteinschätzung der Vermietbarkeit. Etwaige Erstvermietungszusagen werden als Bedingung des Anbieters ausgewiesen, nicht als Garantie von AUP.

4 · Kaufpreisvergleich

Kaufpreisvergleich

Einordnung des Kaufpreises (€/m²) gegenüber vergleichbaren Objekten und Marktdaten der Lage — inklusive Prüfung der §7b-Kaufpreis- und Baukostengrenzen, soweit einschlägig.

5 · Steuerliche Grundlagen

Steuerliche Bescheinigungsgrundlagen

Vorliegen der Grundlagen für die geltend zu machende AfA (z. B. Denkmalbescheinigung §7i, QNG-/EH40-Nachweise, §7b-Voraussetzungen). Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall bleibt Ihrem Steuerberater vorbehalten.

6 · Technik & Energie

Energetisch-technische Unterlagen

Energieausweis bzw. QNG-/Effizienzhaus-Nachweise, technische Beschreibung und — bei Bestand — Angaben zu Sanierungsstand und -umfang.

7 · Finanzierbarkeit

Finanzierbarkeit

Ersteinschätzung, ob das Objekt für die üblichen finanzierenden Banken darstellbar ist — als Grundlage für eine spätere, konkrete Finanzierungsanfrage.

Einordnung

Was der Prüfstandard leistet — und was nicht

Welche Objekte diesen Standard heute durchlaufen, steht auf der Übersicht: Kapitalanlage-Immobilien, vorab geprüft.

Der Prüfstandard ist eine strukturierte Vorauswahl auf Basis der vom Anbieter bereitgestellten Unterlagen und öffentlich verfügbarer Marktdaten. Er ist keine Zusicherung einer bestimmten Rendite, Wertentwicklung oder Vermietung und keine Anlage- oder Steuerberatung im Sinne des §1 StBerG. Die abschließende steuerliche Beurteilung trifft Ihr Steuerberater, die Finanzierungszusage die Bank. AUP vermittelt als §34c-Betrieb Immobilien und Darlehen.

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