Wir werden vom Bauträger bezahlt. Sie sollten wissen, was das heißt.
AUP Finanzservice erhält die Vergütung vom Bauträger bzw. Projektentwickler — als Kostenaufwandsentschädigung für die Vermittlung. Sie zahlen uns kein Honorar. Das ist bequem für Sie und ein Interessenkonflikt, den wir nicht wegreden, sondern benennen.
So läuft es
- Sie zahlen uns nichts. Weder für die Beratung noch für die Prüfung eines Objekts, noch wenn Sie sich am Ende dagegen entscheiden.
- Der Verkäufer zahlt. Bauträger bzw. Projektentwickler vergüten die Vermittlung. Diese Vergütung ist im Kaufpreis des Objekts bereits enthalten — sie kommt nicht obendrauf.
- Der Kaufpreis wird dadurch nicht höher. Sie zahlen denselben Preis wie beim Kauf direkt vom Bauträger. Was Sie zusätzlich bekommen, ist die Prüfung.
Der ehrliche Teil: Wer vom Verkäufer bezahlt wird, hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass verkauft wird. Das gilt für uns wie für jeden anderen Vertrieb in diesem Markt. Die Frage ist nicht, ob dieser Konflikt besteht — er besteht. Die Frage ist, was dagegen unternommen wird.
Drei Dinge, an denen Sie uns messen können
- Der Prüfstandard steht vor dem Angebot. Objekte werden nach festen Kriterien geprüft, bevor sie überhaupt gezeigt werden — nicht danach. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot, auch wenn es sich gut verkaufen ließe.
- Die Risiken stehen auf der Seite, nicht im Kleingedruckten. Wir führen die Risiken vollständig auf — inklusive der unbequemen. Ein Vertrieb, der nur die Steuervorteile zeigt, verdient einmal.
- Die Rechnung wird nach Steuern gemacht. Nicht die beworbene Bruttorendite entscheidet, sondern das, was nach AfA, Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und Steuer übrig bleibt. Das ist regelmäßig weniger als das, was auf Prospekten steht.
Was „vorab geprüft" konkret bedeutet Die Risiken — vollständig
Und die Finanzierung?
Die Finanzierung Ihrer Kapitalanlage wird nicht von AUP vermittelt, sondern von Olga Nikushkina (Perini Finance & Property, Erlaubnis nach § 34i GewO). Dort zahlt die finanzierende Bank die Vermittlung — auch dafür entstehen Ihnen keine Kosten.
Zwei getrennte Rechtsträger, zwei getrennte Vergütungswege. Das ist kein Zufall, sondern die gesetzlich vorgesehene Trennung.