Vergütung · Interessenkonflikt

Unabhängige Immobilienberatung: wer uns bezahlt und was Sie zahlen

Bei Neubau-, Denkmal- und Pflegeobjekten erhält AUP Finanzservice die Vergütung vom Bauträger bzw. Daneben vermitteln wir Objekte, für die wir keine Vergütung erhalten; deren Preise sind provisionsfrei. Wo eine Vergütung fließt, entsteht ein Interessenkonflikt, den wir nicht wegreden, sondern benennen.

Was kostet mich die Beratung bei Ihnen?

Die Beratung bei AUP Finanzservice kostet Sie nichts: Sie zahlen in keinem Fall ein Honorar, keine Vorkasse und keine Bearbeitungsgebühr. Bei Neubau-, Denkmal- und Pflegeobjekten erhalten wir die Vergütung vom Bauträger bzw. Projektentwickler als Kostenaufwandsentschädigung für die Vermittlung. Zu welcher Art ein Objekt gehört, sagen wir Ihnen vor der Besichtigung.

Gibt es bei der Vergütung durch den Bauträger einen Interessenkonflikt?

Ja, wer vom Verkäufer bezahlt wird, will verkaufen. Deshalb gibt es den Prüfstandard mit festen Ausschlusskriterien, und eine Rechnung, die ohne Steuereffekt nicht trägt, wird nicht schöngerechnet.

Deshalb gibt es den Prüfstandard mit festen Ausschlusskriterien und deshalb wird eine Rechnung, die ohne Steuereffekt nicht trägt, auch nicht schöngerechnet. Messen können Sie das an drei Dingen: ob Ihnen zu einer Anlage abgeraten wird, ob die Kalkulation die Nebenkosten vollständig enthält und ob die Risiken benannt werden, bevor Sie danach fragen.

Die Finanzierung ist davon getrennt: Sie können sie über Ihre Hausbank abbilden oder über unser Partnerunternehmen Perini Finance & Property (§34i GewO) vergleichen lassen — dort zahlt üblicherweise die finanzierende Bank die Vermittlung; zahlt sie nicht, wird die Vergütung vorher vereinbart.

Wird der Kaufpreis dadurch höher?

Nein. Wo eine Vergütung fließt, ist sie im Kaufpreis bereits enthalten und kommt nicht obendrauf — Sie zahlen denselben Preis wie beim Kauf direkt vom Bauträger. Bei den Objekten ohne Vergütung ist der Preis provisionsfrei. In beiden Fällen bekommen Sie die Prüfung zusätzlich.

Wer vermittelt die Finanzierung, und wer zahlt dafür?

Die Finanzierung wird nicht von AUP vermittelt, sondern von Olga Nikushkina (Perini Finance & Property, Erlaubnis nach § 34i GewO). Dort zahlt in der Regel die finanzierende Bank die Vermittlung — nicht jede; zahlt sie nicht, wird die Vergütung vorher mit Ihnen vereinbart.

Sie zahlen uns nichts. Weder für die Beratung noch für die Prüfung eines Objekts, noch wenn Sie sich am Ende dagegen entscheiden. Bei einem Teil der Objekte zahlt der Verkäufer. Bauträger bzw. Projektentwickler vergüten die Vermittlung von Neubau-, Denkmal- und Pflegeobjekten.

Diese Vergütung ist im Kaufpreis bereits enthalten — sie kommt nicht obendrauf. Beim anderen Teil zahlt niemand uns. Für diese Objekte erhalten wir keine Vergütung; dafür sind ihre Preise provisionsfrei.

Der ehrliche Teil: Wer vom Verkäufer bezahlt wird, hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass verkauft wird. Das gilt für uns wie für jeden anderen Vertrieb in diesem Markt. Die Frage ist nicht, ob dieser Konflikt besteht — er besteht. Die Frage ist, was dagegen unternommen wird.

Der Prüfstandard steht vor dem Angebot. Objekte werden nach festen Kriterien geprüft, bevor sie überhaupt gezeigt werden — nicht danach. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot, auch wenn es sich gut verkaufen ließe. Die Risiken stehen auf der Seite, nicht im Kleingedruckten. Wir führen die Risiken vollständig auf — inklusive der unbequemen.

Ein Vertrieb, der nur die Steuervorteile zeigt, verdient einmal. Die Rechnung wird nach Steuern gemacht. Nicht die beworbene Bruttorendite entscheidet, sondern das, was nach AfA, Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und Steuer übrig bleibt. Das ist regelmäßig weniger als das, was auf Prospekten steht.

Wer steht hinter uns, und woran lässt sich das prüfen?

Rechtsträger ist die Abendschein und Perini Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), eingetragen als HRB 7301 beim Amtsgericht Fulda, Geschäftsführer Siegfried Perini.

Zwei getrennte Rechtsträger, zwei getrennte Vergütungswege. Das ist kein Zufall, sondern bewusst so organisiert.

Sie sind Bauträger? Vertriebspartner für Bauträger: Welche Projekte nimmt AUP in den Vertrieb?

Wer steht hinter AUP, und woran lässt sich das prüfen? Rechtsträger ist die Abendschein und Perini Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), eingetragen als HRB 7301 beim Amtsgericht Fulda, Geschäftsführer Siegfried Perini — in der Immobilienbranche tätig seit 1992. Grundlage ist die Erlaubnis nach §34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler), Aufsichtsbehörde ist die IHK Mittlerer Niederrhein, Berufshaftpflicht besteht bei der R+V Versicherung AG.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Bei einem Teil der Objekte zahlt der Bauträger oder Verkäufer unsere Vergütung, für andere erhalten wir keine — deren Preise sind provisionsfrei. Für Sie entsteht in beiden Fällen keine Provision. Für die Finanzierung koordiniert die separat zugelassene §34i-Partnerin Olga Nikushkina. Alle Angaben stehen vollständig im Impressum und sind dort nachprüfbar.

Häufige Fragen

Ist das wie eine Maklerprovision?

Ähnlich, aber nicht identisch. Bei einer klassischen Maklerprovision zahlt oft der Käufer selbst, zusätzlich zum Kaufpreis. Bei Neubau-, Denkmal- und Pflegeobjekten zahlt dagegen der Bauträger, und die Vergütung ist bereits im Kaufpreis enthalten — Sie zahlen also nicht mehr als beim Direktkauf. Bei den Objekten ohne Vergütung ist der Preis provisionsfrei; dort fließt an uns nichts.

Wer vermittelt die Finanzierung meiner Kapitalanlage und wer bezahlt diese Vermittlung?

Die Finanzierung wird nicht von AUP vermittelt, sondern von Olga Nikushkina (Perini Finance & Property, Erlaubnis nach § 34i GewO). Dort zahlt in der Regel die finanzierende Bank die Vermittlung. Zahlt sie nicht, wird die Vergütung vorher mit Ihnen vereinbart.

Was unternehmen wir gegen den Interessenkonflikt, wenn der Bauträger die Vergütung zahlt?

Objekte werden nach festen Kriterien geprüft, bevor sie überhaupt gezeigt werden. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot, auch wenn es sich gut verkaufen ließe. Wir führen die Risiken vollständig auf, und die Rechnung wird nach Steuern gemacht.

Kostenlose Erstberatung

Unverbindlich, persönlich, auf Ihr Steuerprofil zugeschnitten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Modell zu Ihrer Situation passt — Denkmal-AfA, Neubau QNG oder §7b-Sonder-AfA.

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Bei einem Teil der Objekte zahlt der Bauträger oder Verkäufer unsere Vergütung, für andere erhalten wir keine — deren Preise sind provisionsfrei.