Vergütung · Interessenkonflikt

Wir werden vom Bauträger bezahlt. Sie sollten wissen, was das heißt.

AUP Finanzservice erhält die Vergütung vom Bauträger bzw. Projektentwickler — als Kostenaufwandsentschädigung für die Vermittlung. Sie zahlen uns kein Honorar. Das ist bequem für Sie und ein Interessenkonflikt, den wir nicht wegreden, sondern benennen.

Was kostet mich die Beratung bei AUP Finanzservice?

Nichts. Die Vergütung kommt vom Bauträger beziehungsweise Projektentwickler als Kostenaufwandsentschädigung für die Vermittlung — Sie zahlen kein Honorar, keine Vorkasse und keine Bearbeitungsgebühr. Der Kaufpreis ist derselbe, den Sie beim Bauträger direkt zahlen würden; er erhöht sich durch die Vermittlung nicht. Daraus ergibt sich ein Interessenkonflikt, den man offen benennen sollte: Eine Vergütung fließt nur, wenn ein Objekt vermittelt wird. Deshalb gibt es den Prüfstandard mit festen Ausschlusskriterien und deshalb wird eine Rechnung, die ohne Steuereffekt nicht trägt, auch nicht schöngerechnet. Messen können Sie das an drei Dingen: ob Ihnen zu einer Anlage abgeraten wird, ob die Kalkulation die Nebenkosten vollständig enthält und ob die Risiken benannt werden, bevor Sie danach fragen. Die Finanzierung ist davon getrennt: Sie können sie über Ihre Hausbank abbilden oder über uns vergleichen lassen — auch dort entsteht Ihnen kein zusätzliches Honorar.

FAQ

Häufige Fragen zur Vergütung

Ist das wie eine Maklerprovision?
Ähnlich, aber nicht identisch. Bei einer klassischen Maklerprovision zahlt oft der Käufer selbst, direkt on top zum Kaufpreis. Hier zahlt der Bauträger, und die Vergütung ist bereits im Kaufpreis enthalten — Sie zahlen also nicht mehr als beim Direktkauf. Der Interessenkonflikt (wer vom Verkäufer bezahlt wird, will verkaufen) besteht in beiden Fällen — dazu mehr im Abschnitt "Der ehrliche Teil" unten.

So läuft es

  • Sie zahlen uns nichts. Weder für die Beratung noch für die Prüfung eines Objekts, noch wenn Sie sich am Ende dagegen entscheiden.
  • Der Verkäufer zahlt. Bauträger bzw. Projektentwickler vergüten die Vermittlung. Diese Vergütung ist im Kaufpreis des Objekts bereits enthalten — sie kommt nicht obendrauf.
  • Der Kaufpreis wird dadurch nicht höher. Sie zahlen denselben Preis wie beim Kauf direkt vom Bauträger. Was Sie zusätzlich bekommen, ist die Prüfung.

Der ehrliche Teil: Wer vom Verkäufer bezahlt wird, hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass verkauft wird. Das gilt für uns wie für jeden anderen Vertrieb in diesem Markt. Die Frage ist nicht, ob dieser Konflikt besteht — er besteht. Die Frage ist, was dagegen unternommen wird.

Was wir dagegen tun

Drei Dinge, an denen Sie uns messen können

  • Der Prüfstandard steht vor dem Angebot. Objekte werden nach festen Kriterien geprüft, bevor sie überhaupt gezeigt werden — nicht danach. Was durchfällt, kommt nicht ins Angebot, auch wenn es sich gut verkaufen ließe.
  • Die Risiken stehen auf der Seite, nicht im Kleingedruckten. Wir führen die Risiken vollständig auf — inklusive der unbequemen. Ein Vertrieb, der nur die Steuervorteile zeigt, verdient einmal.
  • Die Rechnung wird nach Steuern gemacht. Nicht die beworbene Bruttorendite entscheidet, sondern das, was nach AfA, Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und Steuer übrig bleibt. Das ist regelmäßig weniger als das, was auf Prospekten steht.

Was „vorab geprüft" konkret bedeutetDie Risiken — vollständig

Und die Finanzierung?

Die Finanzierung Ihrer Kapitalanlage wird nicht von AUP vermittelt, sondern von Olga Nikushkina (Perini Finance & Property, Erlaubnis nach § 34i GewO). Dort zahlt die finanzierende Bank die Vermittlung — auch dafür entstehen Ihnen keine Kosten.

Zwei getrennte Rechtsträger, zwei getrennte Vergütungswege. Das ist kein Zufall, sondern die gesetzlich vorgesehene Trennung.

Kostenlose Erstberatung

Wer steht hinter AUP, und woran lässt sich das prüfen?

Rechtsträger ist die Abendschein und Perini Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), eingetragen als HRB 7301 beim Amtsgericht Fulda, Geschäftsführer Siegfried Perini — in der Immobilienbranche tätig seit 1992. Grundlage ist die Erlaubnis nach §34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler), Aufsichtsbehörde ist die IHK Mittlerer Niederrhein, Berufshaftpflicht besteht bei der R+V Versicherung AG. Die Vermittlung selbst kostet nichts: Das Erstgespräch ist kostenlos, die Provision zahlt der Bauträger, nicht Sie. Für die Finanzierung koordiniert die separat zugelassene §34i-Partnerin Olga Nikushkina. Alle Angaben stehen vollständig im Impressum und sind dort nachprüfbar.