Checkliste vorhanden?
Ja — alle 34 Positionen stehen vollständig auf dieser Seite, zusätzlich als PDF zum Ausdrucken und Abhaken.
Von Zinsen über AfA bis Fahrtkosten und Telefon-Pauschale — die vollständige Übersicht für Ihre Steuererklärung, mit kurzer Erläuterung zu jedem Punkt. Alle 34 stehen vollständig auf dieser Seite; das PDF ist die Fassung zum Ausdrucken und Abhaken.
Werbungskosten sind alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung — von Finanzierungszinsen über die Gebäude-AfA bis zu Verwaltungs-, Instandhaltungs-, Fahrt- und Steuerberatungskosten. Sie mindern nach §9 EStG die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Größter Hebel ist meist die Abschreibung: regulär 2, 2,5 oder 3 % des Gebäudewerts pro Jahr je nach Baujahr, bei begünstigten Objekten zusätzlich eine Sonderabschreibung wie die Denkmal-AfA nach §7i EStG (9 % über acht Jahre, dann 7 % über vier Jahre) oder die Sonder-AfA Neubau nach §7b EStG (bis zu 5 % jährlich über vier Jahre). Auch kleinere Posten zählen: Telefon/Internet pauschal 20 % der Kosten bis 240 € im Jahr, Fahrtkosten zur Immobilie wahlweise mit der 0,30-€-Pauschale oder den tatsächlichen Kfz-Kosten. Gilt nur bei vermieteten, nicht bei selbst genutzten Immobilien.
Ja — alle 34 Positionen stehen vollständig auf dieser Seite, zusätzlich als PDF zum Ausdrucken und Abhaken.
Nicht eine große Position, sondern mehrere kleine — etwa Kontoführungsgebühren, Fachliteratur, Vermietungsanzeigen oder Mitgliedsbeiträge bei Haus & Grund.
In der Regel die Abschreibung (AfA) — und bei begünstigten Objekten eine Sonderabschreibung wie die Denkmal-AfA §7i oder die Sonder-AfA Neubau §7b.
Das ist die komplette Liste — nichts davon liegt hinter dem Formular. Jede Position mit dem Satz, der erklärt, worauf es ankommt. Die meisten Vermieter übersehen nicht eine grosse Position, sondern acht kleine.
Darlehenszinsen und Sollzinsen sind voll als Werbungskosten absetzbar — auch nach einer Umschuldung. Nur der Zinsanteil, nicht die Tilgung.
Je nach Baujahr 2 %, 2,5 % oder 3 % des Gebäudewerts pro Jahr (seit dem JStG 2022 gilt 3 % für Neubauten ab 2023) — der Grundbaustein jeder Vermietungsrechnung.
Bei begünstigten Objekten zusätzlich zur linearen AfA: Denkmal-AfA nach §7i EStG (9 % über 8 Jahre + 7 % über 4 Jahre auf den Sanierungsanteil) oder Sonder-AfA Neubau nach §7b EStG (bis zu 5 % jährlich über 4 Jahre).
Verwaltungskosten und ähnliche Positionen aus dem Hausgeld sind sofort absetzbar. Achtung bei der Instandhaltungsrücklage: Einzahlungen sind erst absetzbar, wenn die WEG das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt — nicht schon bei der Einzahlung.
Verwaltergebühren, Mietverwaltung und Abrechnungskosten sind im Jahr der Zahlung sofort abziehbar.
Reine Erhaltungsaufwendungen sind je nach Einzelfall sofort abziehbar — Abgrenzung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten beachten (siehe Punkt 29).
Für Vermietungsfahrten kann statt der 0,30-€-Pauschale auch mit den tatsächlichen Kfz-Kosten gerechnet werden (Gesamtkosten geteilt durch Gesamtkilometer) — das liegt bei vielen Fahrzeugen über der Pauschale.
Soweit sie der Vermietungstätigkeit zuzuordnen sind, sind sie als Werbungskosten absetzbar.
Beim Kauf: der Gebäudeanteil wird über die AfA abgeschrieben, der Grundstücksanteil ist nicht absetzbar (siehe Punkt 31, Kaufpreisaufteilung). Bei der Finanzierungsgrundschuld: sofort als Werbungskosten absetzbar.
Erhaltungsaufwendungen sind je nach Einzelfall im Jahr der Zahlung abziehbar.
Die Vermieterprovision bei der Neuvermietung ist sofort als Werbungskosten absetzbar.
Bei einem separaten Mietkonto pauschal oder mit tatsächlichen Kosten absetzbar — eine beliebig hohe Pauschale erkennt das Finanzamt allerdings nicht an.
Ohne Einzelnachweis pauschal 20 % der Kosten, höchstens 20 € im Monat bzw. 240 € im Jahr (R 9.1 Abs. 5 Satz 4 LStR). Mit Einzelnachweis über drei repräsentative Monate ist ein höherer Anteil möglich; bei einem separaten, ausschließlich vermietungsbezogenen Anschluss auch 100 %.
Absetzbar, soweit ein Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit besteht.
Auch ohne Mieteinnahmen absetzbar, solange die Vermietungsabsicht nachweisbar bleibt (z. B. durch Inserate).
Bei möblierter Vermietung über die Nutzungsdauer abschreibbar; geringwertige Wirtschaftsgüter ggf. sofort.
Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Rechtsschutzversicherung sind absetzbar, soweit sie die vermietete Immobilie betreffen.
Zum Beispiel Bereitstellungszinsen, Disagio und Schätzkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung sind sofort absetzbar.
Vermittlungsgebühren für das Darlehen und Kosten der Grundschuldbestellung sind absetzbar, soweit sie noch zulässig und der Finanzierung zuzuordnen sind.
Inseratskosten bei Portalen und Zeitungen sowie Kosten für professionelle Fotos sind sofort absetzbar.
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Vermietung sind absetzbar.
Laufende Kosten wie Briefmarken, Ordner und Schreibmaterial sind sofort abziehbar.
Absetzbar, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — das hängt vom Einzelfall ab (u. a. Mittelpunkt der Verwaltungstätigkeit).
Vermietungssoftware, Nebenkostenabrechnungs-Programme, Cloudspeicher und Online-Portale sind sofort absetzbar.
Beiträge bei Haus & Grund, Vermieterverein oder Berufsverbänden sind absetzbar.
Gutachter-, Energieberater- und Wertermittlungskosten sind je nach Anlass absetzbar.
Zum Beispiel Schlüssel- und Schließanlagen, Wartungskosten für Heizung und Aufzug, Rauchwarnmelder-Prüfung, Schornsteinfeger und Gartenpflege — soweit nicht ohnehin auf Mieter umlegbar.
Zum Beispiel Energieausweis, Bonitätsauskünfte (Schufa, CRIF) oder Gebühren für Vermieterportale — je nach Anlass absetzbar.
Einbauküchen sind über ihre eigene Nutzungsdauer abschreibbar, nicht über die Gebäude-AfA.
Kosten für die Erstellung durch Dienstleister oder Software sind sofort absetzbar.
Gerichts- und Anwaltskosten sowie Auslagen im Zusammenhang mit der Vermietung sind absetzbar.
Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises ist abschreibbar — wie plausibel diese Aufteilung ausfällt, bestimmt über die Haltedauer, wie viel AfA geltend gemacht werden kann. Kosten einer Umschuldung im Zusammenhang mit der Immobilie sind absetzbar.
Alle weiteren Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind im Einzelfall absetzbar.
Für nachträgliche Anschaffungen, Anbauten und Aufstockungen ist eine anteilige AfA auf das Gebäude möglich. Achtung: Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten in Instandsetzung investiert, verliert den Sofortabzug — die Kosten wandern dann in die Abschreibung (anschaffungsnahe Herstellungskosten, §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
RechtsquelleDiese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand August 2026, ohne Gewähr.
Die Liste oben ist vollständig. Das PDF ist dieselben 34 Positionen als achtseitige Druck- und Abhakfassung — zum Mitnehmen ins Gespräch mit dem Steuerberater. Kommt sofort per E-Mail, als Direktlink, kein Rückruf-Pingpong.
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Die meisten der 34 Punkte sind einzeln betrachtet klein. Den größten Unterschied macht bei den meisten Kapitalanlage-Objekten die Abschreibung (AfA) — und bei begünstigten Objekten eine zusätzliche Sonderabschreibung wie die Denkmal-AfA nach §7i EStG oder die Sonder-AfA Neubau nach §7b EStG. Wie stark sich das auswirkt, zeigt am besten ein echtes Rechenbeispiel statt einer allgemeinen Liste.
Absetzbar ist nicht die Immobilie, sondern das, was rund um ihre Vermietung anfällt: Finanzierungszinsen, die Gebäude-AfA, Verwaltung, Instandhaltung, Fahrtkosten, Steuerberatung — die 34 Positionen oben. Voraussetzung ist, dass mit dem Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden; bei Eigennutzung entfällt der reguläre Werbungskostenabzug. Und der Grund und Boden ist in keinem Fall abschreibbar, nur der Gebäudeanteil.
Wie aus dem Mietüberschuss überhaupt eine Steuerzahlung wird — Überschussrechnung, Grenzsteuersatz, Sonderfälle —, steht auf Mieteinnahmen versteuern — und was Sie dagegensetzen. Und wo die 34 Positionen im Formular landen, zeigt Von der Miete zur Steuer: Anlage V Schritt für Schritt.
Anlage V: Werbungskosten vollständig eintragenWorauf Sie bei hohen Abschreibungen achten sollten
Wer an Kinder oder Eltern günstiger als ortsüblich vermietet, verliert den vollen Abzug schneller als gedacht. §21 Abs. 2 EStG kennt drei Stufen: Ab 66 % der ortsüblichen Marktmiete gilt die Vermietung als vollständig entgeltlich, der Werbungskostenabzug bleibt ungekürzt. Zwischen 50 % und 66 % verlangt das Finanzamt eine Totalüberschussprognose — nur mit positivem Ergebnis bleibt der volle Abzug. Unter 50 % wird in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, und nur der entgeltliche Anteil der Werbungskosten bleibt abziehbar.
Zwei Punkte kippen die Rechnung in der Praxis: Maßgeblich ist die ortsübliche Warmmiete, nicht die Kaltmiete — und die ortsübliche Miete verändert sich. Ein Vertrag, der bei Abschluss knapp über der Grenze lag, kann Jahre später darunter liegen, ohne dass sich am Mietvertrag etwas geändert hat. Außerdem muss der Vertrag einem Fremdvergleich standhalten und tatsächlich gelebt werden: Miete regelmäßig überwiesen, Nebenkostenabrechnung erstellt, Anpassungen wie unter Fremden. Mehr dazu im Wiki: Verbilligte Miete an Angehörige.
Ich rechne es mit Ihnen durch — mit Ihren Zahlen und Annahmen. Persönlich tätig seit 1992, bundesweit.
Die Checkliste bietet einen Überblick über die häufigsten Werbungskosten-Positionen bei vermieteten Kapitalanlage-Immobilien, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; AUP Finanzservice UG ist Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach §34c GewO. Ziehen Sie für Ihre Steuererklärung einen Steuerberater hinzu (§1 StBerG).
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