Info & Praxis · KfW-Förderung

KfW 297/298 erklärt — was das Programm wirklich leistet, und wo der häufigste Irrtum liegt.

Zwei Programmnummern, ein Missverständnis: Viele Kapitalanleger kalkulieren mit einem Zuschuss, den es in diesem Programm gar nicht mehr gibt. Hier steht, wie KfW 297/298 tatsächlich funktioniert — unabhängig vom konkreten Objekt.

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Die kurze Antwort. KfW 297 (Eigennutzer) und KfW 298 (Kapitalanleger, Vermieter) fördern den klimafreundlichen Neubau mit einem zinsverbilligten Darlehen von bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — die gesamte Förderwirkung steckt im günstigeren Zins gegenüber dem Bankdarlehen, nicht in einem Nachlass auf die Kreditsumme. Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt sein; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Quelle: kfw.de, geprüft am 14.07.2026.

Der häufigste Irrtum: „Da gibt es doch einen Zuschuss"

In den Vorläuferprogrammen bis 2022 wurde tatsächlich ein Teil des KfW-Kredits erlassen — ein echter Tilgungszuschuss. Diese Logik hat sich vielen Anlegern eingeprägt und wird oft unbesehen auf das heutige Programm 297/298 übertragen. Das ist falsch: Im aktuellen Programm wirkt die Förderung ausschließlich über den Zins. Wer mit einem Nachlass auf die Darlehenssumme kalkuliert, hat ein Loch in der Finanzierung, das erst beim Notartermin auffällt.

Was stattdessen zählt, ist der Abstand zwischen dem KfW-Zins und dem, was eine Bank für dasselbe Darlehen verlangen würde. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht — die KfW passt sie laufend an den Kapitalmarkt an und schreibt sie erst am Tag der Zusage fest. Diesen Abstand rechnen wir für Ihr konkretes Vorhaben aus.

Die drei Stellschrauben des Programms

Kreditrahmen

100.000 € / 150.000 €

100.000 € je Wohneinheit ohne QNG-Siegel, 150.000 € mit QNG-Zertifizierung. Der Unterschied liegt allein am Zertifikat, nicht an einer zusätzlichen technischen Hürde am Gebäude selbst.

Antragsteller

297 vs. 298

Identische Konditionen, unterschiedlicher Antragstellerkreis: KfW 297 für Eigennutzer, KfW 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen. Bei gemischter Nutzung im Mehrfamilienhaus sind auch zwei getrennte Anträge möglich.

Zeitpunkt

Antrag vor Baubeginn

Keine Ausnahmen: Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert die Förderung unwiderruflich.

Kombination mit der Steuerseite

Für Kapitalanleger entfaltet KfW 298 seine volle Wirkung erst in Kombination mit der steuerlichen Abschreibung: Bei QNG-zertifizierten Neubauten lassen sich die degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG (5 %) und die Sonder-AfA nach §7b EStG (weitere 5 % über vier Jahre) kombinieren — macht bis zu 38,5 % Abschreibung in den ersten vier Jahren bei Spitzensteuersatz, zusätzlich zum vergünstigten KfW-Darlehen. Details, Rechenbeispiele und aktive Projekte 2026 finden Sie auf unserer Neubau-QNG-Übersicht — dort auch ein Modellrechner für Ihre eigene Konstellation. Für Bestandsimmobilien mit Denkmalschutz gilt eine andere, oft noch stärkere Logik: die Denkmal-AfA nach §7i EStG mit bis zu 100 % Abschreibung über 12 Jahre.

Häufige Fragen

Gibt es bei KfW 297/298 einen Tilgungszuschuss?
Nein. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — anders als in älteren Vorläuferprogrammen bis 2022 wirkt die Förderung heute ausschließlich über den vergünstigten Zins.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?
Nur der Antragstellerkreis: 297 für Eigennutzer, 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen. Die Konditionen selbst sind identisch.
Brauche ich zwingend das QNG-Siegel?
Nein — ohne QNG ist die Förderung mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit weiterhin möglich, nur eben mit dem kleineren Kreditrahmen. Mit QNG steigt er auf 150.000 €.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn — ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Wir stellen sicher, dass die Reihenfolge stimmt, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Lässt sich KfW 298 mit der Denkmal-AfA kombinieren?
KfW 297/298 ist an den klimafreundlichen Neubau-Standard (QNG bzw. EH 40) gebunden und richtet sich damit an Neubauprojekte — Denkmalobjekte laufen steuerlich über die separate Denkmal-AfA nach §7i EStG. Welches Modell zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch.

Wir prüfen, ob und wie KfW 298 zu Ihrem Vorhaben passt.

Unverbindliche Erstberatung, bevor irgendetwas unterschrieben wird — genau dann zählt die Antragsreihenfolge am meisten.

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