Info & Praxis · KfW-Förderung

KfW 297/298: Konditionen, Unterschied und der häufigste Irrtum

Zwei Programmnummern, ein Missverständnis: Viele Kapitalanleger kalkulieren mit einem Zuschuss, den es in diesem Programm gar nicht mehr gibt. Hier steht, wie KfW 297/298 tatsächlich funktioniert — unabhängig vom konkreten Objekt.

Kurz beantwortet

Gibt es einen Tilgungszuschuss?

Nein. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — anders als in den Vorläuferprogrammen bis 2022 wirkt die Förderung heute ausschließlich über den vergünstigten Zins, nicht über einen Nachlass auf die Kreditsumme. Es zählt der Abstand zwischen KfW-Zins und Bankzins.

Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?

Nur der Antragstellerkreis: 297 für Eigennutzer, 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen — die Konditionen sind identisch. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €.

Wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn — ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Nicht verwechseln: KfW 297/298 fördert nur den klimafreundlichen Neubau; die energetische Sanierung läuft über KfW 261. Wir stellen sicher, dass die Reihenfolge stimmt, bevor etwas unterschrieben wird.

Gibt es bei KfW 297/298 einen Tilgungszuschuss?

Nein — und das ist der häufigste Kalkulationsfehler bei diesem Programm. Klimafreundlicher Neubau nach KfW 297/298 ist eine reine Zinsverbilligung: Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen, aber keinen Betrag, der am Ende vom Darlehen abgezogen wird. Wer mit einem Zuschuss rechnet, hat die Programme mit der Sanierungsförderung verwechselt, bei der es Tilgungszuschüsse tatsächlich gibt. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht hier über drei Stellschrauben: die Höhe des Förderkredits, die Zinsdifferenz zum Marktniveau und die Laufzeit, über die diese Differenz wirkt. Über zehn Jahre gerechnet ergibt das einen spürbaren, aber begrenzten Effekt — er ersetzt keine tragfähige Grundkalkulation. Für Kapitalanleger kommt hinzu, dass die Förderung mit der steuerlichen Seite zusammenwirkt und die Abschreibungsbasis nicht mindert. Beides gehört in dieselbe Rechnung, nicht in zwei getrennte. Prüfen Sie deshalb vor der Kalkulation, welches Programm tatsächlich vorgesehen ist — die Verwechslung von Neubau- und Sanierungsförderung kostet in der Rechnung schnell einen fünfstelligen Betrag.

Die kurze Antwort

Die kurze Antwort. KfW 297 (Eigennutzer) und KfW 298 (Kapitalanleger, Vermieter) fördern den klimafreundlichen Neubau mit einem zinsverbilligten Darlehen von bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — die gesamte Förderwirkung steckt im günstigeren Zins gegenüber dem Bankdarlehen, nicht in einem Nachlass auf die Kreditsumme. Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt sein; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude und Einzelmaßnahmen (BMWE) sowie die Veröffentlichungen der KfW zu den Anpassungen 2026, geprüft am 21.07.2026.

Der häufigste Irrtum: „Da gibt es doch einen Zuschuss“

In den Vorläuferprogrammen bis 2022 wurde tatsächlich ein Teil des KfW-Kredits erlassen — ein echter Tilgungszuschuss. Diese Logik hat sich vielen Anlegern eingeprägt und wird oft unbesehen auf das heutige Programm 297/298 übertragen. Das ist falsch: Im aktuellen Programm wirkt die Förderung ausschließlich über den Zins. Wer mit einem Nachlass auf die Darlehenssumme kalkuliert, hat ein Loch in der Finanzierung, das erst beim Notartermin auffällt.

Was stattdessen zählt, ist der Abstand zwischen dem KfW-Zins und dem, was eine Bank für dasselbe Darlehen verlangen würde. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht — die KfW passt sie laufend an den Kapitalmarkt an und schreibt sie erst am Tag der Zusage fest. Diesen Abstand rechnen wir für Ihr konkretes Vorhaben aus.

KfW 297 Konditionen — die drei Stellschrauben des Programms

Kreditrahmen

100.000 € / 150.000 €

100.000 € je Wohneinheit ohne QNG-Siegel, 150.000 € mit QNG-Zertifizierung. Der Unterschied liegt allein am Zertifikat, nicht an einer zusätzlichen technischen Hürde am Gebäude selbst.

Antragsteller

297 vs. 298

Identische Konditionen, unterschiedlicher Antragstellerkreis: KfW 297 für Eigennutzer, KfW 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen. Bei gemischter Nutzung im Mehrfamilienhaus sind auch zwei getrennte Anträge möglich.

Zeitpunkt

Antrag vor Baubeginn

Keine Ausnahmen: Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert die Förderung unwiderruflich.

Unterschied KfW 296 und 297, KfW 300 und 297 kombinieren — die Programmnummern

Die Nummern werden regelmäßig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld, weil der Antrag vor dem Kaufvertrag liegen muss und sich nachträglich nicht umstellen lässt. Für den klimafreundlichen Wohnungsneubau sind das KfW-Programm 297 und das Programm 298 die maßgeblichen Kreditnummern — identische Konditionen, unterschiedlicher Antragstellerkreis, wie oben beschrieben. Welche Nummer für Ihr Vorhaben gilt, steht am Ende in der Zusage der durchleitenden Bank; sie ist die verbindliche Auskunft, nicht das Exposé.

KfW 300 verfolgt einen ganz anderen Zweck: „Wohneigentum für Familien“ setzt Selbstnutzung und Einkommensgrenzen voraus — bei einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 € Haushaltseinkommen. Wer KfW 300 und 297 kombinieren möchte, prüft damit zwei Programme mit gegensätzlicher Grundbedingung: Das eine verlangt, dass Sie selbst einziehen, das andere trägt eine vermietete Kapitalanlage. Für eine Kapitalanlage ist die Frage deshalb meist schon im Ansatz erledigt.

Was Sie hier nicht finden, sind Zinssätze und ein KfW 297 Rechner oder KfW Tilgungsrechner 297 mit Festbeträgen. Der Grund steht oben: Die KfW schreibt den Zins erst am Tag der Zusage fest, und jede Rate, die wir vorher ausweisen würden, wäre eine Annahme. Sinnvoll ist stattdessen die Empfindlichkeitsrechnung — wie stark verändert ein halber Prozentpunkt die Belastung? Genau das leistet der Anlagerechner, der das KfW-Darlehen als eigene Tranche mit eigenem Zins- und Tilgungsfeld neben dem Bankdarlehen führt.

Nicht verwechseln: KfW 261 ist das Sanierungsprogramm

KfW 297/298 fördert ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Wer eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren will, landet bei einer anderen Programmnummer: KfW 261, dem Wohngebäude-Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), mit einem Förderhöchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit.

Für die Kalkulation ist ein Unterschied entscheidend: Bei KfW 261 kommt zum verbilligten Zins ein Zuschuss hinzu — Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe; zum 21.07.2026 gekürzt. Bei KfW 297/298 gibt es das nicht: Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss. Seit der BEG-Umstellung zum 21.07.2026 gilt außerdem, dass Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar sind. AUP begleitet Kapitalanlagen im Neubau und im Denkmalbestand; die Sanierungsförderung nennen wir hier zur Abgrenzung, damit niemand die Programmnummern verwechselt. Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude und Einzelmaßnahmen (BMWE) sowie die Veröffentlichungen der KfW zu den Anpassungen 2026, geprüft am 21.07.2026.

Kombination mit der Steuerseite

Für Kapitalanleger entfaltet KfW 298 seine volle Wirkung erst in Kombination mit der steuerlichen Abschreibung: Bei QNG-zertifizierten Neubauten lassen sich die degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG (5 %) und die Sonder-AfA nach §7b EStG (weitere 5 % über vier Jahre) kombinieren — macht bis zu 38,5 % Abschreibung in den ersten vier Jahren bei Spitzensteuersatz, zusätzlich zum vergünstigten KfW-Darlehen. Details, Rechenbeispiele und aktive Projekte 2026 finden Sie auf unserer Neubau-QNG-Übersicht — dort auch ein Modellrechner für Ihre eigene Konstellation. Für Bestandsimmobilien mit Denkmalschutz gilt eine andere, oft noch stärkere Logik: die Denkmal-AfA nach §7i EStG mit bis zu 100 % Abschreibung über 12 Jahre.

Häufige Fragen

Gibt es bei KfW 297/298 einen Tilgungszuschuss?
Nein. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — anders als in älteren Vorläuferprogrammen bis 2022 wirkt die Förderung heute ausschließlich über den vergünstigten Zins.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?
Nur der Antragstellerkreis: 297 für Eigennutzer, 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen. Die Konditionen selbst sind identisch.
Brauche ich zwingend das QNG-Siegel?
Nein — ohne QNG ist die Förderung mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit weiterhin möglich, nur eben mit dem kleineren Kreditrahmen. Mit QNG steigt er auf 150.000 €.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn — ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Wir stellen sicher, dass die Reihenfolge stimmt, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Lässt sich KfW 298 mit der Denkmal-AfA kombinieren?
KfW 297/298 ist an den klimafreundlichen Neubau-Standard (QNG bzw. EH 40) gebunden und richtet sich damit an Neubauprojekte — Denkmalobjekte laufen steuerlich über die separate Denkmal-AfA nach §7i EStG. Welches Modell zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch.

Wir prüfen, ob und wie KfW 298 zu Ihrem Vorhaben passt.

Unverbindliche Erstberatung, bevor irgendetwas unterschrieben wird — genau dann zählt die Antragsreihenfolge am meisten.

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