100.000 € / 150.000 €
100.000 € je Wohneinheit ohne QNG-Siegel, 150.000 € mit QNG-Zertifizierung. Der Unterschied liegt allein am Zertifikat, nicht an einer zusätzlichen technischen Hürde am Gebäude selbst.
Zwei Programmnummern, ein Missverständnis: Viele Kapitalanleger kalkulieren mit einem Zuschuss, den es in diesem Programm gar nicht mehr gibt. Hier steht, wie KfW 297/298 tatsächlich funktioniert — unabhängig vom konkreten Objekt.
Die kurze Antwort. KfW 297 (Eigennutzer) und KfW 298 (Kapitalanleger, Vermieter) fördern den klimafreundlichen Neubau mit einem zinsverbilligten Darlehen von bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Reine Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss — die gesamte Förderwirkung steckt im günstigeren Zins gegenüber dem Bankdarlehen, nicht in einem Nachlass auf die Kreditsumme. Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt sein; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Quelle: kfw.de, geprüft am 14.07.2026.
In den Vorläuferprogrammen bis 2022 wurde tatsächlich ein Teil des KfW-Kredits erlassen — ein echter Tilgungszuschuss. Diese Logik hat sich vielen Anlegern eingeprägt und wird oft unbesehen auf das heutige Programm 297/298 übertragen. Das ist falsch: Im aktuellen Programm wirkt die Förderung ausschließlich über den Zins. Wer mit einem Nachlass auf die Darlehenssumme kalkuliert, hat ein Loch in der Finanzierung, das erst beim Notartermin auffällt.
Was stattdessen zählt, ist der Abstand zwischen dem KfW-Zins und dem, was eine Bank für dasselbe Darlehen verlangen würde. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht — die KfW passt sie laufend an den Kapitalmarkt an und schreibt sie erst am Tag der Zusage fest. Diesen Abstand rechnen wir für Ihr konkretes Vorhaben aus.
100.000 € je Wohneinheit ohne QNG-Siegel, 150.000 € mit QNG-Zertifizierung. Der Unterschied liegt allein am Zertifikat, nicht an einer zusätzlichen technischen Hürde am Gebäude selbst.
Identische Konditionen, unterschiedlicher Antragstellerkreis: KfW 297 für Eigennutzer, KfW 298 für Kapitalanleger, Vermieter und juristische Personen. Bei gemischter Nutzung im Mehrfamilienhaus sind auch zwei getrennte Anträge möglich.
Keine Ausnahmen: Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Baubeginn gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert die Förderung unwiderruflich.
Für Kapitalanleger entfaltet KfW 298 seine volle Wirkung erst in Kombination mit der steuerlichen Abschreibung: Bei QNG-zertifizierten Neubauten lassen sich die degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG (5 %) und die Sonder-AfA nach §7b EStG (weitere 5 % über vier Jahre) kombinieren — macht bis zu 38,5 % Abschreibung in den ersten vier Jahren bei Spitzensteuersatz, zusätzlich zum vergünstigten KfW-Darlehen. Details, Rechenbeispiele und aktive Projekte 2026 finden Sie auf unserer Neubau-QNG-Übersicht — dort auch ein Modellrechner für Ihre eigene Konstellation. Für Bestandsimmobilien mit Denkmalschutz gilt eine andere, oft noch stärkere Logik: die Denkmal-AfA nach §7i EStG mit bis zu 100 % Abschreibung über 12 Jahre.
Unverbindliche Erstberatung, bevor irgendetwas unterschrieben wird — genau dann zählt die Antragsreihenfolge am meisten.