Wiki · Ablauf & Prozess

Erstgespräch (30 Minuten)

Das Erstgespräch ist unverbindlich, dauert etwa 30 Minuten und rechnet direkt mit den individuellen Zahlen der Interessentin oder des Interessenten — kein allgemeiner Vortrag, sondern ein konkreter erster Blick auf die eigene Situation.

Was im Gespräch tatsächlich passiert

Nach einer kurzen Einordnung der persönlichen Ausgangslage (Einkommen, Grenzsteuersatz, bereits vorhandene Altersvorsorge über Versorgungswerk oder anderweitig) wird anhand einer der drei Musterkonstellationen (QNG-Neubau, Denkmal, Neubau §7b) grob durchgerechnet, wie sich eine Kapitalanlage in dieser Größenordnung auf Steuerlast und monatlichen Cashflow auswirken würde — ohne konkretes Objekt, rein als Orientierung.

Warum es unverbindlich ist

Das Gespräch endet nicht mit einer Kaufentscheidung oder einer Vertragsunterschrift — es ist der erste Schritt, um zu klären, ob das Konzept grundsätzlich zur persönlichen Situation passt, bevor überhaupt ein konkretes Objekt in den Blick kommt. Wer danach kein Interesse hat, ist zu nichts weiter verpflichtet.

Wie sich das Gespräch am besten vorbereiten lässt

Am ergiebigsten wird das Gespräch, wenn der letzte Steuerbescheid und, falls vorhanden, eine aktuelle Lohnabrechnung vorliegen (siehe Unterlagen für den Termin) — damit lässt sich sofort mit realen statt geschätzten Zahlen rechnen, statt das Gespräch mit groben Näherungswerten zu führen.

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Verwandte Begriffe

Unterlagen für den Termin

Für die individuelle Rechnung im Termin: letzter Steuerbescheid und, falls vorhanden, aktuelle Lohnabrechnung.

Musterberechnung

Drei durchgerechnete Beispielkonstellationen aus dem AUP-Portfolio (QNG-Neubau, Denkmal, Neubau §7b) für einen Musterfall.

Wenig Zeit – verwaltete Kapitalanlage

Viele Ärztinnen und Ärzte haben durch Klinik- und Dienstzeiten kaum Zeit, sich selbst um eine Anlageimmobilie zu kümmern. Eine verwaltete Lösung mit Hausverwaltung nimmt den laufenden Aufwand weitgehend ab.

Selbst nachrechnen

Anlagerechner

Cashflow, IRR und Steuerersparnis für Denkmal (§7i), QNG-Neubau (§7b) und Bestand.

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