Unterlagen für den Termin
Für eine individuelle statt einer nur groben Rechnung im Erstgespräch reichen im Grunde zwei Unterlagen: der letzte Steuerbescheid und, falls vorhanden, eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
Warum genau diese beiden Unterlagen
Der Steuerbescheid zeigt das tatsächliche zu versteuernde Einkommen und damit den individuellen Grenzsteuersatz — die zentrale Größe, um den AfA-Effekt realistisch statt pauschal zu berechnen. Die aktuelle Lohnabrechnung ergänzt das um den aktuellen Stand, falls sich das Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid verändert hat (etwa nach einem Stellenwechsel oder einer Beförderung) — beides zusammen ersetzt Schätzwerte durch reale Zahlen.
Was nicht nötig ist
Für das Erstgespräch selbst sind weder Objektunterlagen noch eine bereits laufende Finanzierungsanfrage bei einer Bank erforderlich — das Gespräch dient der grundsätzlichen Orientierung, nicht der konkreten Finanzierungsprüfung eines bereits gefundenen Objekts. Diese Unterlagen (Schufa, Selbstauskunft, Gehaltsnachweise für die Bank) werden erst relevant, sobald ein konkretes Objekt und eine Finanzierungsanfrage anstehen.
Warum das die Hemmschwelle senkt
Wer weiß, dass zwei bereits vorhandene Dokumente reichen, muss sich nicht extra vorbereiten oder Unterlagen neu beschaffen — die niedrige Einstiegshürde passt zum unverbindlichen Charakter des Erstgesprächs und verhindert, dass allein die Vorbereitung schon als Aufwand empfunden wird.
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