Die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung — was sie kann und was nicht
Die BMF-Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung ist eine frei verfügbare Excel-Datei des Bundesfinanzministeriums. Sie setzt den Bodenwert über den örtlichen Bodenrichtwert an, ermittelt den Gebäudewert über ein typisiertes Sachwertverfahren und teilt den Kaufpreis im Verhältnis der beiden Werte auf. Der Reiz liegt in der Nachvollziehbarkeit: Jeder kann sie ausfüllen, und das Finanzamt rechnet mit demselben Schema.
Der Bundesfinanzhof hat der Datei allerdings die Verbindlichkeit abgesprochen. Ein Gericht ist nicht an sie gebunden; bestehen Zweifel an der Aufteilung, ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Grund ist methodisch: Das typisierte Sachwertverfahren bildet gerade in hochpreisigen Lagen die Marktverhältnisse nicht ab. Seit das BMF Kaufpreisaufteilungen mit diesem Rechenschema bewertet, fällt der Bodenanteil in guten Innenstadtlagen regelmäßig deutlich höher aus als in einer marktorientierten Bewertung — und genau dieser Anteil ist nicht abschreibbar.
Für die Praxis heißt das: Die Arbeitshilfe ist ein guter erster Test, um zu sehen, wohin das Finanzamt tendiert. Sie ist kein Argument, wenn das Ergebnis Ihnen schadet, und sie ist kein Schutz, wenn es Ihnen nützt. Wer in einer teuren Lage kauft, sollte das Ergebnis der Arbeitshilfe kennen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird — und die Aufteilung im Vertrag begründen, statt sie nur zu beziffern.
Warum das ein oft unterschätzter Hebel ist
Eine sorgfältig begründete, realistische Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag kann über die gesamte Abschreibungsdauer mehrere zehntausend Euro zusätzliche AfA-Basis bedeuten, ohne dass sich am Kaufpreis selbst etwas ändert. Bei Denkmalimmobilien kommt eine weitere Aufteilungsebene hinzu — der Sanierungsanteil muss zusätzlich vom übrigen Gebäudeanteil getrennt ausgewiesen werden (siehe Denkmal-Bescheinigung).
Kaufpreisaufteilung: Arbeitshilfe, Kaufvertrag oder Gutachten?
Drei Wege führen zu einer Aufteilung, und sie tragen unterschiedlich weit. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich zu übernehmen, solange sie wirtschaftlich vertretbar ist und keine Scheingestaltung darstellt. Die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung ist ein Vereinfachungsinstrument und nach der Rechtsprechung kein Maßstab, an den das Gericht gebunden wäre — sie führt in hochpreisigen Lagen regelmäßig zu einem hohen Bodenanteil. Ein Sachverständigengutachten schlägt beide, wenn es methodisch sauber ist. Wer den Streit erwartet, sollte das Gutachten vor der ersten Steuererklärung haben, nicht erst nach dem Änderungsbescheid.
Wo es in der Praxis kippt: der Bodenrichtwert kennt das Gebäude nicht
Die gängigen Aufteilungsverfahren setzen den Bodenwert über den Bodenrichtwert an und behandeln den Rest als Gebäudewert. In sehr guten Lagen mit hohem Bodenrichtwert führt das dazu, dass ein sanierungsbedürftiges Gebäude rechnerisch fast nichts wert ist — obwohl gerade dort die abschreibbare Substanz steckt. Umgekehrt kann in einfachen Lagen der Gebäudeanteil unrealistisch hoch ausfallen. Der zweite Punkt: Die Aufteilung wirkt über die gesamte Haltedauer und lässt sich später nur schwer korrigieren, weil sie in den Erstbescheid einfließt. Wenige Prozentpunkte Unterschied summieren sich über zwanzig Jahre zu einem erheblichen Betrag.