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Schutz vor unseriösen Steuersparmodellen

Ärztinnen und Ärzte sind eine klassische Zielgruppe für überteuerte 'Steuerspar-Immobilien' – wer die Warnsignale kennt, erkennt seriöse Angebote von Drückerware.

Warum gerade Ärzte im Visier stehen

Hohe, planbare Einkommen und wenig Zeit für eigene Marktrecherche machen Ärztinnen und Ärzte zu einer bevorzugten Zielgruppe für Vertriebsmodelle, die primär über den Steuervorteil verkaufen, nicht über die Objektqualität. Der Steuereffekt (etwa über Denkmal-AfA nach § 7i EStG) ist dabei real – das Problem liegt meist nicht im Steuerrecht, sondern im überteuerten Kaufpreis, der den Steuervorteil wieder auffrisst oder übersteigt.

Woran man ein unseriöses Modell erkennt

Typische Warnsignale: der Kaufpreis liegt deutlich über vergleichbaren Objekten in der Lage (kein unabhängiger Marktvergleich vorgelegt), die Rendite-Rechnung arbeitet nur mit dem Steuereffekt und blendet Instandhaltung, Leerstandsrisiko oder Marktzins aus, der Vertrieb drängt auf schnelle Entscheidung ohne Bedenkzeit, und es gibt keine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude.

Was eine seriöse Prüfung stattdessen zeigt

Eine tragfähige Kapitalanlage steht unabhängig vom Steuereffekt: marktgerechter Kaufpreis im Vergleich zu ähnlichen Objekten, realistische Mietkalkulation mit Instandhaltungsrücklage, nachvollziehbare Lage- und Standortbewertung, und eine Musterberechnung, die den Cashflow auch ohne den Steuervorteil transparent zeigt. Der Steuervorteil ist dann ein zusätzlicher Baustein – nicht die Existenzgrundlage der Kalkulation.

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Immobilie als Kapitalanlage für Ärzte

Für Ärztinnen und Ärzte mit hohem Einkommen ist eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage besonders interessant, weil hoher Steuersatz, Fremdkapitalhebel und Inflationsschutz hier stark zusammenwirken.

Risiken der Kapitalanlage-Immobilie

Verbleibende Risiken trotz Absicherung: Anschlussvermietung, Anschlussfinanzierung, Wertentwicklung.

Kaufpreisaufteilung (Grund und Boden / Gebäude)

Bei einer vermieteten Immobilie ist nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises abschreibbar — der Anteil für Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Der Gesamtkaufpreis muss deshalb auf Gebäude und Boden aufgeteilt werden; diese Aufteilung bestimmt die Bemessungsgrundlage der AfA.

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