Cashflow (Immobilie)
Der monatliche Cashflow ist das Ergebnis aus Mieteinnahmen plus anteiligem Steuerrückfluss minus Finanzierungsrate — die Kennzahl, die am konkretesten zeigt, ob sich ein Objekt weitgehend selbst trägt oder monatlich zugeschossen werden muss.
Wie sich die drei Bausteine zusammensetzen
Die Mieteinnahmen bilden die Basis, abzüglich der nicht auf den Mieter umlagefähigen Kosten (siehe Instandhaltungsrücklage & Hausgeld). Der Steuerrückfluss ergibt sich aus AfA und absetzbaren Zinsen, die die Steuerlast senken und – je nach individueller Veranlagung – über den Steuerbescheid oder eine angepasste Lohnsteuerkarte zurückfließen. Die Finanzierungsrate (Zins plus Tilgung) ist der größte Abzugsposten. Was am Ende bleibt, ist der monatliche Cashflow — positiv, ausgeglichen oder negativ.
Warum ein leicht negativer Cashflow kein Fehler sein muss
Gerade in der Anfangsphase mit hoher Tilgung oder hohem Kaufpreis kann der monatliche Cashflow leicht negativ ausfallen, ohne dass die Kalkulation deshalb unseriös wäre — entscheidend ist, ob sich das Bild über die Haltedauer verbessert (steigende Miete, sinkende Restschuld, auslaufende Sonder-AfA) und ob die monatliche Unterdeckung tragbar in die private Liquidität passt. Ein dauerhaft stark negativer Cashflow ohne erkennbare Verbesserung ist dagegen ein Warnsignal, das die Musterberechnung offen zeigen sollte, nicht verstecken.
Warum diese Kennzahl ehrlicher ist als die Bruttomietrendite
Eine reine Bruttomietrendite (Jahresmiete geteilt durch Kaufpreis) blendet Finanzierungskosten, Steuereffekt und laufende Kosten komplett aus — zwei Objekte mit identischer Bruttorendite können einen völlig unterschiedlichen monatlichen Cashflow haben. Deshalb arbeitet jede Musterberechnung mit dem tatsächlichen Cashflow, nicht mit der optisch oft beeindruckenderen, aber wenig aussagekräftigen Bruttorendite.
Verwandte Begriffe
Instandhaltungsrücklage & Hausgeld (Eigentumswohnung)
Bei einer Eigentumswohnung zahlen Eigentümer monatliches Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft (WEG); ein Teil davon fließt in die Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Ein Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlagefähig, ein Teil (u. a. Verwaltung, Rücklagenzuführung) trägt der Eigentümer.
Zinsen als Werbungskosten
Bei einer vermieteten Kapitalanlage sind die Finanzierungszinsen als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Musterberechnung
Drei durchgerechnete Beispielkonstellationen aus dem AUP-Portfolio (QNG-Neubau, Denkmal, Neubau §7b) für einen Musterfall.
Selbst nachrechnen
Anlagerechner
Cashflow, IRR und Steuerersparnis für Denkmal (§7i), QNG-Neubau (§7b) und Bestand.
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