Wann rechnet es sich nicht?
Bei zu geringem Grenzsteuersatz (ab rund 30 % sinnvoll, spürbar ab rund 42 %) und bei überteuerten Objekten, deren Kaufpreis den Steuervorteil auffrisst.
Eine steueroptimierte Immobilie ist kein Selbstläufer. Sie rechnet sich nicht für jeden, und mancher Fall ist von vornherein die falsche Wahl. Die häufigsten Gründe stehen hier offen — bevor Sie Zeit in ein Objekt stecken, das nicht zu Ihnen passt.
Drei Gründe kommen am häufigsten vor. Der Grenzsteuersatz ist zu niedrig: Der Vorteil aus Abschreibung und Sonderabschreibung wird ab rund 30 Prozent sinnvoll und ab rund 42 Prozent spürbar — darunter trägt der Steuerhebel den Fall nicht, die Immobilie muss sich dann aus sich selbst rechnen. Das Objekt ist zu teuer: Ein Kaufpreis über Marktniveau frisst den Steuervorteil auf, und die Bank finanziert ohnehin nur bis zu ihrem Beleihungswert — sie ist der ehrlichste Prüfer. Die Förderung fällt weg: beim falschen Zeitpunkt, wenn der KfW-Antrag erst nach dem Kaufvertrag gestellt wird, bei fehlendem QNG-Siegel, oder wenn die zehnjährige Vermietung nicht eingehalten wird — dann rückwirkend. Auch die §7b-Grenze bei den Baukosten je Quadratmeter kann ein Objekt aus der Sonderabschreibung kippen. Objekt und Bauträger werden deshalb vor der Aufnahme geprüft, nicht danach.
Bei zu geringem Grenzsteuersatz (ab rund 30 % sinnvoll, spürbar ab rund 42 %) und bei überteuerten Objekten, deren Kaufpreis den Steuervorteil auffrisst.
Beim falschen Zeitpunkt (KfW-Antrag nach Kaufvertrag), fehlendem QNG-Siegel oder wenn die zehnjährige Vermietung nicht eingehalten wird — dann rückwirkend.
Objekt und Bauträger über einen festen Prüfstandard — vor der Aufnahme. Und die Bank finanziert nur bis zu ihrem Beleihungswert: der ehrlichste Prüfer.
Kein Marketing, sondern die Realität aus der Praxis. Jeder Punkt ist mit der Seite verlinkt, auf der er ausführlich steht.
Der Steuervorteil aus AfA und Sonderabschreibung ist ab rund 30 % Grenzsteuersatz sinnvoll, spürbar ab rund 42 %. Darunter trägt der Steuerhebel den Fall nicht — die Immobilie muss sich dann aus sich selbst rechnen. Welches Modell zu wem passt →
Die Bemessungsgrundlage der §7b-Sonderabschreibung ist auf 4.000 €/m² gedeckelt; über 5.200 €/m² Baukosten (Anschaffungs-/Herstellungskosten) entfällt sie ganz — die sogenannte Fallbeilwirkung. Wer darüber liegt, verliert den Sonder-AfA-Vorteil vollständig. Hinweise zur Abschreibung →
Ein Gebäude kann den Effizienzhaus-Standard erreichen und trotzdem kein QNG bekommen — etwa wegen der Baustoffwahl. Ohne QNG-Nachweis gibt es keine §7b-Sonderabschreibung und vom KfW-Förderkredit nur die kleinere Stufe (100.000 € statt 150.000 € je Wohneinheit). QNG-Neubau bundesweit →
Die KfW-Förderung muss vor dem Kaufvertrag beziehungsweise Baubeginn beantragt sein — wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert sie unwiderruflich. Und ohne Bauantrag im Zeitraum 2023 bis 30.09.2029 gibt es keine §7b-Sonderabschreibung. KfW 297/298 im Detail →
Die §7b-Sonderabschreibung setzt eine zehnjährige Vermietung voraus. Wer selbst einziehen oder innerhalb von zehn Jahren verkaufen will, verliert sie — und zwar rückwirkend, mit Änderung der betroffenen Steuerbescheide. Voraussetzungen im Überblick →
Die Bank finanziert bis 100 % des Kaufpreises bei sehr guter Bonität; die Kaufnebenkosten sind aus Eigenmitteln zu tragen. Trägt die Haushaltsrechnung die Rate nicht dauerhaft, ändert das beste Steuermodell daran nichts. Risiken der Kapitalanlage →
Liegt der Kaufpreis deutlich über vergleichbaren Objekten, frisst der Aufpreis den Steuervorteil auf. Der ehrlichste Prüfer ist die Bank: Was sie nicht bis zu ihrem Beleihungswert mitträgt, hat einen Grund. Woran man ein überteuertes Objekt erkennt →
Manches ist eine Frage der richtigen Wahl: Passt der Grenzsteuersatz nicht zum §7b-Neubau, ist vielleicht ein anderes Modell sinnvoller — der Vergleich steht unter QNG gegen Denkmal. Objekt- und Förderfragen prüfen wir vor der Aufnahme über einen festen Prüfstandard, damit Fallbeil, QNG-Nachweis und Antragszeitpunkt gar nicht erst zum Problem werden. Was sich nicht verschieben lässt, ist die Rechnung selbst: Trägt die Bonität die Rate nicht oder ist das Objekt zu teuer, raten wir ab — auch das gehört zu einer ehrlichen Beratung. Wie wir vergütet werden und warum das unsere Empfehlung nicht verzerrt, steht offen unter Vergütung.
Schildern Sie Ihre Situation kurz — ich sage Ihnen offen, ob und welches Modell trägt, bevor Sie Zeit in ein unpassendes Objekt stecken.
Cashflow, IRR und Steuerersparnis für Denkmal (§7i), QNG-Neubau (§7b) und Bestand — mit Ihren eigenen Zahlen.