Wie hoch ist die Abschreibung?
2,5 % für Gebäude vor 1925, 2,0 % für 1925 bis 2022, 3,0 % ab 2023 — dauerhaft, auf den Gebäudeanteil. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sind 3 bis 4 % möglich.
Die normale vermietete Eigentumswohnung — kein Förderobjekt, kein Denkmal. Kleinster Steuerhebel der vier Modelle, größter laufender Cashflow, und die einzige Anlage, bei der Sie Miete, Mieter und Haus vor dem Kauf sehen können.
Zwischen 2 und 3 Prozent im Jahr, dauerhaft — der Satz richtet sich nach dem Baujahr des Gebäudes, nicht nach dem Kaufdatum: 2,5 Prozent für Gebäude vor 1925, 2,0 Prozent für die Jahrgänge 1925 bis 2022 und 3,0 Prozent für Neubauten ab 2023. Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der Gebäudeanteil des Kaufpreises samt anteiliger Kaufnebenkosten; der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Weist ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, sind nach §7 Abs. 4 Satz 2 EStG auch 3 bis 4 Prozent möglich. Das ist der kleinste Steuerhebel der vier Modelle — und zugleich das einzige, bei dem Sie Miete, Mieter und Haus vor dem Kauf sehen können; bei Denkmal und Neubau kaufen Sie ein Versprechen. Wer in den ersten drei Jahren mehr als 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten in Instandsetzung steckt, verliert den Sofortabzug: Aus Erhaltungsaufwand werden anschaffungsnahe Herstellungskosten, die nur noch über die Abschreibung wirken.
2,5 % für Gebäude vor 1925, 2,0 % für 1925 bis 2022, 3,0 % ab 2023 — dauerhaft, auf den Gebäudeanteil. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sind 3 bis 4 % möglich.
Sie sehen Miete, Mieter und Haus vor dem Kauf. Bei Denkmal und Neubau kaufen Sie ein Versprechen. Dafür ist der Steuerhebel kleiner — die Rechnung muss ohne ihn tragen.
An der Eigentümergemeinschaft und an der 15-%-Grenze der ersten drei Jahre. Beschlusssammlung, Rücklage, Sonderumlagen und der Sanierungsplan gehören vor den Kauf, nicht danach.
Der Prozentsatz richtet sich nach dem Baujahr des Gebäudes, nicht nach dem Kaufdatum. Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil des Kaufpreises samt anteiliger Kaufnebenkosten; der Grund und Boden nutzt sich nicht ab. Welcher Anteil auf das Gebäude entfällt, entscheidet über den ganzen Betrag — siehe Kaufpreisaufteilung und den Kaufpreisaufteilungs-Rechner.
Abschreibungsdauer rund 40 Jahre. Betrifft Gründerzeit- und Jugendstilhäuser ohne Denkmaleintrag.
50 Jahre Abschreibungsdauer — der Regelfall im Bestand und der Satz, mit dem die meisten Rechnungen starten.
Rund 33 Jahre, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022. Bei 300.000 € Gebäudekosten sind das 9.000 € im Jahr.
Im Jahr des Kaufs wird zeitanteilig ab dem Monat des Nutzen-Lasten-Übergangs gerechnet, nicht für das volle Jahr. Die Sätze und die Herleitung stehen im Begriffslexikon: lineare AfA. Durchrechnen können Sie beides im AfA-Rechner und im Anlagerechner.
Der gesetzliche Satz unterstellt eine typisierte Nutzungsdauer — er ist eine Vereinfachung, keine Aussage über Ihr Gebäude. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, darf nach ihr abgeschrieben werden (§7 Abs. 4 Satz 2 EStG); aus 2 % werden dann 3 bis 4 %. Nachzuweisen ist das durch ein Gutachten, das sich substanziell mit dem Bauzustand befasst — eine Tabellenrechnung nach Baujahr und Lage genügt der Rechtsprechung nicht.
Die Rechtslage hat sich Ende 2025 zugunsten der Eigentümer entwickelt: Der Bundesfinanzhof lässt jede geeignete Methode zu (IX R 25/19, IX R 14/23), das einschränkende BMF-Schreiben aus 2023 wurde am 1. Dezember 2025 aufgehoben. Zwei Grenzen bleiben: Das Gutachten erhöht nicht die Gesamtsumme der Abschreibung, sondern zieht sie zeitlich vor — und es gleicht keinen überhöhten Kaufpreis aus. Erst rechnen, dann beauftragen: Restnutzungsdauer-Rechner. Die vollständige Einordnung samt Ablehnungsgründen steht auf Restnutzungsdauer-Gutachten.
Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten in Instandsetzung und Modernisierung steckt — netto, ohne Umsatzsteuer —, verliert den Sofortabzug als Werbungskosten. Und zwar für die komplette Summe, nicht nur für den übersteigenden Teil: Aus Erhaltungsaufwand werden anschaffungsnahe Herstellungskosten, die nur noch über die Abschreibung wirken, verteilt über die gesamte Nutzungsdauer.
In die Grenze fließen praktisch alle Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein, auch kleine, die für sich genommen harmlos wirken. Deshalb gehört der Sanierungsplan vor den Kauf: anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Das monatliche Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft deckt die laufende Bewirtschaftung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ein Teil davon ist auf Mieter umlagefähig, die Rücklagenzuführung selbst ist es nicht — sie trägt der Eigentümer allein. Wer die Bruttomiete gegen das volle Hausgeld rechnet, überschätzt die Nettorendite systematisch. Seit der WEG-Reform 2020 heißt die Rücklage offiziell Erhaltungsrücklage (§19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); eine gesetzliche Mindesthöhe gibt es nicht, das Gesetz verlangt nur eine angemessene Rücklage. Zur Einordnung: Instandhaltungsrücklage & Hausgeld.
Was in der Eigentümerversammlung besprochen wurde, steht selten im Exposé — Streit, Sanierungsstau und offene Beschlüsse stehen dort.
Eine bereits beschlossene Sonderumlage zahlt der neue Eigentümer mit. Sie gehört in die Rechnung, bevor sie im Briefkasten liegt.
Eine dünne Rücklage bei anstehendem Dach oder Fassade ist keine günstige Wohnung, sondern eine aufgeschobene Rechnung.
Der Preis muss zur Miete passen, nicht zur Förderung. Wir vergleichen jedes Objekt mit dem, was am selben Ort tatsächlich verkauft und vermietet wird — der Prüfstandard nennt den Kaufpreisvergleich als eigenes Kriterium. Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Kaufpreis je Quadratmeter gegen vergleichbare Verkäufe am Ort, Miete und Vermietbarkeit, dann Hausgeld und Rücklage — und erst danach der Steuervorteil. Ein Objekt, das sich nur mit der Abschreibung rechnet, rechnet sich nicht.
Einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhaus-Verbänden. Sie kaufen eine Einheit, tragen aber die Beschlüsse der ganzen Gemeinschaft mit — Teilungserklärung, Stimmverteilung und Verwalterbestellung entscheiden hier mehr als der Grundriss.
In Universitätsstädten, mit stabiler Mietnachfrage und kleinen Flächen. Höhere Miete je Quadratmeter, dafür häufigerer Mieterwechsel und ein Hausgeldanteil, der auf die kleine Fläche stärker durchschlägt.
Bei hohem Grenzsteuersatz und kurzem Anlagehorizont ist der Steuerhebel des Denkmals der stärkere Weg — die Bestandswohnung holt ihren Vorteil über Jahrzehnte, nicht über zwölf Jahre. Umgekehrt gilt: Der Denkmal-Aufschlag lohnt sich erst ab einem hohen Grenzsteuersatz und einer Haltedauer über die zwölf Jahre hinaus; darunter kauft man den Steuervorteil teurer, als er einbringt. Den Vergleich der Modelle finden Sie unter QNG vs. Denkmal. Und wann sich gar keine Kapitalanlage rechnet, steht auf wann wir abraten.
Bei Neubau-, Denkmal- und Pflegeobjekten zahlt der Bauträger oder Projektentwickler unsere Vergütung; sie steckt im Kaufpreis und kommt nicht obendrauf. Daneben vermitteln wir Objekte, für die wir keine Vergütung erhalten — deren Preise sind dafür provisionsfrei. Zu welcher der beiden Arten ein Objekt gehört, sagen wir Ihnen, bevor Sie es sich ansehen, nicht danach. Für Sie kommt in beiden Fällen zum Kaufpreis nichts hinzu: kein Honorar, keine Vorkasse, keine Bearbeitungsgebühr. Einzelheiten: Vergütung.
Unverbindlich und persönlich. Wir sehen uns Ihre Zahlen an und rechnen die Bestandswohnung gegen Denkmal und Neubau — mit Ihrem Grenzsteuersatz, Ihrem Eigenkapital und dem Hausgeld des konkreten Objekts.